Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VIII (5698) 1937/38
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 130 (sequence 48)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2551369-2551424-2551426--2895-2554424- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
iiö auf die unsere Lehrer hinweisen. Wenn der eine von ihnen dem einen, ein anderer einem anderen Gebiet den Vorrang gibt und es al6 das Ueberragende ansieht, so entspricht dies wohl ihrer individuellen religiösen Gesamteinstellung. Ebenso aber dürfen wir sagen, daß unsere Lehrer in ihrer absoluten Schau über das jüdische Leben mit derselben Hingabe jene Gebiete pflegen, die ihnen und ihrer Zeitepoche weniger gemäß sind, und sich mühen, Juden und Judentum vor Einseitigkeit und Uebersteigerung eines religiösen Prinzips zu bewahren. Einem rationalistischen Zeitalter weisen sie die Grenzen und die Wege, bis wohin der Jude diesem Zeitgeist folgen darf und wie er ihn in seine jüdisehe Weltanschauung einbauen kann. Dieselben Männer werden aber auch nicht müde, gerade einer solchen Zeit gegenüber die Werte des Irrationellen besonders hervorzuheben, um einen Ausgleich zu schaffen. Diese individuelle und doch zugleich universelle Lebensaufgabe kommt, wenn man die von unseren Lehrern genannten Lebensziele in Vergleich zieht, am deutlichsten zum Ausdruck in dem Grundsatz, den die Mussarlehrer auf gestellt haben :דע את עצמך. Das jüdische Leben in seiner schönsten und wahrsten Form ist das Zusammenklingen aller Kräfte, wenn sie aufeinander abgestimmt sind und ineinanderfließen. So gestaltet sich die innere Harmonie des Menschen, der reine Lebensakkord eines עבד ת׳. Die Bedeutung, die der Weisung קדושים תרדו zukommt, liegt nicht so sehr in dem damit verbundenen abstrakten Begriff der קדושה als vielmehr in der darin ausgesprochenen und auf das praktische Leben bezogenen Verpflichtung der Selbstgestaltung. (Wird fortgesetzt.) Das noachidifche Unrecht. Von Dr. Ph. Biberfeld. (Fortsetzung) Die erste und die letzte Gruppe sind ihrem Inhalt nach völlig homogen. In die 2. Gruppe, die Diebstahlsgruppe, ist ganz ähnlich wie im Hammurabi Kodex das Vermögensrecht eingearbeitet. Gleichwohl zeigt schon die Inhaltsübersicht, daß Ausgangspunkt und Kern der Gruppe die Diebstahlsbestimmungen