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Nahalat tsevi · 1938-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1938) · p. Seite 103

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VIII (5698) 1937/38
Issue
Heft 4-6 (Januar 1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 103 (sequence 21)
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t<» jeder feindliche Angriff auf einen Stamm, der mit diesem auch die anderen meint, reißt die Stämme auf zu gemeinsamem Handeln, führt sie zur Gottestreue zurück, bindet sie 1wieder zur Volksgemeinschaft zusammen. Ein Führer tritt auf aus dem Dunkel des Volkes, man nennt ihn Schophet, Richter, ein gottgesandter, ein von Gott berufener, der im Namen des gemeinsarnen Gottes die vereinten Stämme gegen den Feind führt. Diese in der Stunde der Gefahr gewonnene Einheit zerfällt dann wieder, bis ein neuer Angriff wiederum den engen Zusammen- Schluß unter einem neuen Führer notwendig macht. Das ist der Rhythmus der Richterzeit. Aber innerhalb dieses Rhythmus, trotz des sich stets wiederholenden Abfalls und Zerfalls, wird im Laufe der Zeiten das Einheitsbewußtsein immer schärfer, wurzelt das Zusammengehörigkeitsgefühl immer tiefer. Wenn am Anfang nur wenige Stämme dem Kriegsappell des Führers folgen, die anderen sich passiv zurückhalten, so wagt es später keiner, sich der gemeinsarnen Aktion zu versagen. Immer häufiger sehen die umliegenden Völker die Stämme als nationale Einheit, immer häufiger nennen sie selbst sich Bne Jisrael, und immer länger und häufiger werden die Perioden, in denen auch in Zeiten der Ruhe die Stämme unter der Herrschaft des Führers vereint sind. Man hat sich gewöhnt, diese Zeit, die Zeit der Richter, als die primitive vorstaatliche Periode der israelitischen Geschichte zu bezeichnen. Aber es fragt sich, ob diese schon unwillkürlich wertende Bezeichnung richtig ist. Denn daß aus dem schon durchaus lebendigen und ausgebildeten religiös - nationalen Einheitsgefühl nicht auch die politisch - konstitutionellen Folgerungen gezogen worden sind, war nicht etwa mangelnder staatsbildnerischer Kraft zuzuschreiben, sondern das entsprang einer ganz bewußten und gewollten Tendenz. Die Vorstellung war lebendig — und sie wurde vom Zentrum in Schiloh, vom Leviten- und Priesterstamm nachdrücklich genährt —, daß Israels alleiniger Herr und König Gott ist, und daß sieh zwischen Gott und Volk nicht ein menschliches Herrschertum als dauernde autonome Institution emschieben dürfe. Das Richtertum war ja nicht etwa eine staatliche Dauereinrichtung. Die Analogie mit den karthagischen Suffeten, die von der Geschichtsschreibung gern gezogen wird, ist nicht anwendbar. Der Schophet, der Richter, war — das hat Buber in

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