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Nahalat tsevi · 1938-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1938) · p. Seite 101

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VIII (5698) 1937/38
Issue
Heft 4-6 (Januar 1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 101 (sequence 19)
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der Begriff Staat in dieser Untersuchung nicht in dem uns heute geläufigen Sinne, sondern nur in seiner allerweitesten Bedeutung etwa als menschliches Gemeinwesen ohne nähere Umschreibung im Gegensatz zur anarchisch - individualistischen Lebensform zu verstehen ist. Dies sei vorausgeschickt, um naheliegende Mißdeutungen zu vermeiden. An den Anfang unserer Betrachtung werden wir somit logischerweise die Frage zu setzen haben, wie denn das Judentum überhaupt zum Staat an sich, wie es zum Prinzip des Staates stehe. Hat das Judentum irgendein Verhältnis zum Staat als gesellschaftlicher Kategorie, und nach welcher Richtung ist dieses Verhältnis wertbetont? Es unterliegt keinem Zweifel, daß die jüdische Lehre den Staat grundsätzlich bejaht. Der Staat in seinem allgemeinen, in seinem rein begrifflichen Sinn als soziale Ordnung, als menschliehe Gemeinschaftsform ist die unbedingte Voraussetzung für die Entfaltung eines wahrhaft jüdischen Lebens. Am Beginn der jüdischen Geschichte steht weithin leuchtend das eherne Wort: ואתם תהיו לי ממלכת נהנים ״Ihr sollt mir sein ein Reich von Priestern“. ׳Wie sublimiert man hier auch das Wort Mamlachah, ״Reich“, auffassen mag, auch die kühnste homiletische Deutung wird nicht hinwegleugnen können, daß dieses Wort auf jeden Fall eine kollektive soziale Ordnung, eine irgendwie gebundene menschliche Gemeinschaft bezeichnet. Die assimilatorische Ideologie, die — fern vom pulsierenden Leben einer echten jüdischen Gemeinschaft — sich krampfhaft bemüht, diesem Vers mit Hilfe mißverstandener Vokabeln, unter dem Einfluß christlich-theologischer Gedankengänge, eine andere Auslegung zu geben, scheitert an der Wirklichkeitsnähe des Judentums, das sich von weltfremden, im luftleeren Raum gesponnenen Theorien nicht beirren läßt. Das jüdische Volk soll zwar ein Reich von besonderer Art bilden, aber doch ein Reich, eine Mamlachah, also in irgendeinem Sinn ein Staatswesen. Und die restlose Erfüllung des Thoragesetzes ist nur denkbar im Rahmen eines geordneten Gemeinwesens, eines Staates. Aber welche objektive Wertgröße diesem Staat zukommt, welche Rolle im jüdischen Lebenssystem er zu spielen hat und welchen ideellen und faktischen Ort er darin einnimmt, das ist diesem Bibelwort allein zunächst noch nicht zu entnehmen: das

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