Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VIII (5698) 1937/38
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 15)
- Belongs to
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97 Ihr Untergang hat die Rechtsfamilie gerettet. Den Staat des Herodes hat die Rechtsfamilie innerlich überwunden, lang ehe Rom ihm ein klägliches Ende bereitete. Aus dieser geschichtlichen Beziehung der Volksfamilie zum Staat ergibt sich unsere Minimalforderung: Unter keinen Umständen darf der vielleicht kommende Staat die Volksfamilie als Staatsvolk konsumieren. Diese Minimalforderung ist nicht nur geschichtlich berechtigt, ihre Erfüllung ist vielmehr die unerläßliche Vorbedingung für die Möglichkeit eines jüdischen Staates in unseren Tagen überhaupt. Der vielleicht kommende Staat wächst keineswegs organisch aus dem Volke empor. Er ist ein ausgesprochenes Kunstgebilde, erpreßt von einer politischen Gesamtkonstellation. Aus Gefahr geboren, kann seine wesentliche Funktion nur der Schutz vor Gefahr sein. Der heutige Zustand von Kenesseth Jißrael zeigt unwiderleglich, welch geringer Grad kultureller Gemeinsamkeit wirklich vorhanden ist. Greift der Staat über diesen Grad hinaus, so könnte er nur auf — Gewalt gründen. Die Außensituation verträgt aber wahrlich nicht innere Gewaltsamkeit. Nur höchste Zurückhaltung, nur taktvollste Selbstbeschränkung des obersten Willens in seiner dreifachen Gestaltung kann einen die letzte Gemeinschaftsbasis zerstörenden Innenkampf vermeiden. Unsere Minimalforderung ist zugleich die Minimalforderung politischer Klugheit. Unsere Minimalforderung, auf uns selbst bezogen und angewandt, lautet: Selbstbeschränkung des obersten Willens in seiner dreifachen Gestaltung bis zu dem Grade, daß wir ein Gemeinschaftsleben gemäß den Forderungen der Thora leben und in diesem Gemeinschaftsleben die Kultur der Thora entfalten können. 1. Es versteht sich, daß diese Forderung nichts mit den Schlagworten ״Trennung von Staat und Kirche“ oder ״Gewissensfreiheit“ zu tun hat. Beide Schlagworte gehen vom modernen Begriff der Religion aus, der nicht der unsere ist. Eher könnte man an Trennung von Staat und Kultur, eher an Kulturfreiheit denken. 2. Es versteht sich, daß diese Forderung auch nicht mit der selbstverständlichen Forderung des Rechtes zur Bildung von Religionsgemeinden identisch ist. Auch der Begriff der Religions־׳