Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VIII (5698) 1937/38
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 14)
- Belongs to
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•6 weder an den Boden, noch gar an den Staat verliert oder in den Staat als Staatsvolk eingeht. Der Kampf zwischen Gesellschaft Rechtsfamilie und Staat durchzieht unsere ganze Geschichte. Auch sonst ist im Völkerleben der Gegensatz zwischen Staat und Gesellschaft bemerkbar; er ist die Hauptquelle der Revolutionen. Während aber im Völkerleben der Staat sich mit der unorganisierten Gesellschaft auseinandersetzt, stößt der jüdische Staat auf die durch die Thora organisierte gesellschaftliche Rechtsfamilie, die sich schlechterdings nicht zum Staatsvolk degradieren läßt, vielmehr eifersüchtig darauf wacht, ihr Eigenleben, längst vor Errichtung des Staates begonnen, auch innerhalb des Staates und, wenn nötig, trotz des Staates fortzusetzen. Nur so ist es verständlich, daß die Rechtsfamilie der Thora die Kette treuloser Könige überdauern konnte, von denen das Buch der Könige berichtet. Mit furchtbarer Wahrheit enthält dieses Buch die Geschichte unseres Staates. Aber ein Buch, das uns die Geschichte der Gesellschaft, der Rechtsfamilie, erzählt, fehlt uns. Nicht aus dem Staat, sondern aus der Rechtsfamilie sind unsere großen Propheten und unsere großen Lehrer erstanden, die uns in einer lückenlosen Ueberlieferung die Thora gerettet haben. Nur so war es möglich, daß der Staat entarteter Hasmonäer und eines ruchlosen Herodes einen Simon den Gerechten und einen Hillel erleben konnten. Die organisierte gesellschaftliche Rechtsfamilie war ihr Nährboden, und erst wenn der Staat es wagte, selbst diesen Nährboden anzutasten und damit in der Tat die Existenz des Volkes der Thora zu gefährden, griff ein Mathitjahu zur Waffe. Nur so auch konnte das Wunder Ereignis werden, daß diese organisierte Rechtsfamilie den Staat des Zidkijahu wie den Staat des Herodes überdauerte und sich bis zum heutigen Tage erhielt. Ein Staatsvolk teilt das Schicksal des Staates. Die unabhängig vom Staat organisierte gesellschaftliche Rechtsfamilie ist stärker als der Staat und überdauert den Staat. Es liegt ein starker Trost für uns in der Erkenntnis, daß unsere programmatische Forderung, die letzten Endes die Identität von Rechtsfamilie und Staat bedeutet, auch in der Vergangenheit wohl nur ganz selten Verwirklichung fand. Als die Hasmonäer, ursprünglich hohepriesterliche Repräsentanten der Rechtsfamilie, zur Krone langten und in sich Rechtsfamilie und Staat identifizieren wollten, fand solches Beginnen die Mißbilligung der Weisen. Sie haben ihre Tat mit dem Untergang bezahlt.