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Nahalat tsevi · 1938-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1938) · p. Seite 90

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VIII (5698) 1937/38
Issue
Heft 4-6 (Januar 1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 90 (sequence 8)
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I. Tel Awiw. 90 Seit Jahren besitzen wir bereits in gewissem Sinne einen jüdischen Duodez ־Staat: die Kommune Tel Awiw, die ״jüdische Stadt“, wie sie mit Stolz sich nennt. Staatsrechtlich ist der Unterschied zwischen einem souveränen Staat und einer sich selbst verwaltenden Stadt natürlich bedeutend. Der Staat besteht aus eigener Macht; die Stadt übt die Selbstverwaltung kraft vom Staat verliehener Macht aus. Der Staat besitzt der Idee nach schrankenlose Kompetenz; die Kornpetenz der Stadt beschränkt sich auf die ihr vom Staat über־ tragenen Aufgaben. Gesellschaftlich aber ist der Unterschied bei weitem nicht so groß. Vielleicht ist sogar der Einfluß der Stadt auf die Gesell־ Schaft bedeutender als der des Staates. Es ist charakteristisch, daß das Problem der ״jüdischen Stadt“ Tel Awiw in unseren Kreisen bisher eine ernsthafte Erörterung überhaupt nicht gefunden hat, obwohl dieses Problem dem Staatsproblem ungemein nahe steht. Obliegt nicht auch der ״jüdischen Stadt“ die Pflicht, sich zur Thora zu bekennen? Hat nicht auch sie, im Rahmen ihrer Kompetenz, den Anforderungen, die von der Thora an ein jüdisches Gemeinwesen gestellt werden, zu entsprechen? War nicht die stumme Berufung darauf, daß sie nicht eigenen Rechtes, sondern von der Mandatarmacht ent־ lehnten Rechtes sei, eine allzu bequeme — Ausflucht? Mir ist nicht bekannt, daß etwa die offizielle palästinensische Aguda sich je mit dem Problem der ״jüdischen Stadt“ energisch befaßt hat. Offenbar machte sie einen grundsätzlichen Unterschied zwischen der ״jüdischen Stadt“ und der jüdischen — Gemeinde, und offen־ bar schöpfte sie aus der Unmöglichkeit des — Austritts aus der ״jüdischen Stadt“ die innere Berechtigung, sich um sie überhaupt nicht zu kümmern. Vielleicht aber lag diese Unbekümmert־ heit auch daran, daß die jüdische Stadt sich eben in Tel Awiw befand und nicht in — Jeruscholajim. Nun ist aber die jüdische Gemeinde in ihrer Abstraktion von Politik und Wirtschaft und umfassender Werktätigkeit ohne Zweifel eine Galutherscheinung. Schwerlich dürfte religionsgesetz־ lieh zwischen ihr und der jüdischen Stadt ein Unterschied bestehen. Das hat man wohl auch innerhalb der offiziellen palästi־־

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