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Nahalat tsevi · 1938-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1938) · p. Seite 88

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VIII (5698) 1937/38
Issue
Heft 4-6 (Januar 1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 88 (sequence 6)
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aufgegangen sein wird in der immer größer werdenden Gottes- Huldigung, welche die Wahrheit und das Recht, die Sittlichkeit und die Liebe als die Pfliehtbestimmung der Menschen auf Erden gefunden!haben werden, dann wird der Gottes-Säer, der zu all dem die Saaten auszustreuen und mit seinen Tränen zu tränken batte, dieser Ernte jubelnd sich freuen dürfen. Ps. 126, 5. Nur eine volle Rückkehr zur unverbrüchlichen Treue gegen dieses Gesetz in aller Zerstreuung unter die Völker endet diese Zerstreuung, und nur die endliche volle Verwirklichung dieses Gesetzes auf dem Roden des ihm allgehörigen Landes ist das Ziel der einstigen Wiedersammlung in demselben. (Wird fortgesetzt.) Deut. 30, 10. Judensiaai und Thorafroni. Von Dr. Isaac Breuer. Wir sollten uns davor hüten, angesichts des vielleicht kommenden Judenstaates in ein hemmungsloses Theoretisieren zu verfallen und etwa die Idee und die Verfassung eines Juden- Staates überhaupt weitläufig zu erörtern, statt uns schleunig auf den Boden der Wirklichkeit zu begeben, um Klarheit darüber zu schaffen, wie unter den gegenwärtigen Verhältnissen der Juden- Staat aussehen sollte, was unter den gegenwärtigen Verhältnissen erreicht werden kann, was unter allen Umständen erreicht werden muß und was den Kämpfen der Zukunft anzuvertrauen ist. Daß der Judenstaat keinesfalls unserem Ideal entsprechen wird, unterliegt keinem Zweifel. Aber wir müssen wissen, daß wir zwar einer idealfremden oder idealfernen Gemeinde eine zweite Gemeinde, daß wir aber einem mit gleichen Fehlern behafteten Staat keinen zweiten entgegenstellen können. Die Gemeinde braucht keine Territorialgemeinde zu sein; der Staat aber ist seinem Wesen nach eine Gebietskörperschaft, die keine zweite neben sich duldet. An anderer Stelle habe ich bereits die dringende Forderung nach einem den genannten Voraussetzungen entsprechenden konkreten Verfassungsvertrag erhoben. Auch ein solcher Entwurf darf nicht erst zum Gegenstand einer allgemeinen

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