Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VIII (5698) 1937/38
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1937)
- Date
- 1937-10-01
- Page
- Seite 25 (sequence 27)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2551369-2551424-2551425--2785-2554313- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Wo uns seit je der Satz ״Laß nicht die Lehre Deiner Mutter“41) heilig war?! Vielleicht ist damit ein Grund mehr gegeben, daß jede jüdische Gruppe an ihrer Aussprache als allen anderen gleichberechtigt festzühalten die Pflicht hat42), wenngleich im bürgerlichen Leben eine Einigung notwendig ist, so wie sicherlieh früher die Aussprache des Königsstammes im Staatslebem maßgeblich war.) Ist aber ein Stamm der Aufgabe Israels, dem Gottesdienst, durch Götzenanbetung untreu geworden, oder war es auch nur die Mehrheit43) eines Stammes, so hat das ganze jüdische Volk, vertreten durch sein oberstes Gericht der 71, dies zu ahnden und nicht nur ein Orts- oder Stammesgericht, obwohl sich das Verfahren dann nur gegen die einzelnen Verbrecher und nicht gegen den Stamm als solchen richten darf44), denn eine Stadt kann als Einheit gerichtet, nicht aber ein Stamm als Ganzes ausgetilgt werden. Auch die Frage, ob die Mehrheit Israels auf Grund einer Fehlentscheidung des obersten Synhedrion eine Sünde begangen hat. wird keineswegs nur nach der ziffernmäßigen Mehrheit beurteilt. Wenn es die Mehrheit — sieben — der zwölf Stämme war, und sei es nur eine kleine Minderheit des Volkes, dann hat sieh eben die Mehrheit Israels in seiner Erscheinungsform als Stämme verschuldet und bedarf entsprechender Sühne. Die Sühne hat aber für jeden Stamm gesondert zu erfolgen, und selbst die schuldlos gebliebenen Stämme bedürfen des Sühneopfers.45) Jede Starnmeseigenart des Volkes hat in ihrer Art zu wachen, daß das Volk als Ganzes und daß die anderen Stämme Gott treu bleiben. (Und es ist selbst eine Frage,46) ob nicht auch der kleinste Stamm, wenn er infolge der Entscheidung des Sanhedrin in Jeruscho'lajim sündigte, ebenso wie sonst die ganze jüdische Gesamtheit, als Stamm sühnepflichtig ist.) Nur wenn alle Stämme, jeder in seiner Sonderart, vorhanden sind, ist das Bild Israels vollkommen. Nur bei geordnetem Vorhandensein aller Stämme sind alle 613 Mizwaus zu halten maglieh. Bereits als zweiundeinhalb Stämme vertrieben waren, galt 41)42 משלי א׳ ע׳ פסחים נ׳ ב׳) siehe Rabb. Dr. Munk im נחלת צבי VI. Jahrgang, Heit 1/2/3 סנהדרין ט״וב׳ וט*ן א/(44 רש״י םנהדרין ב׳:א׳ וע׳ מהרש״א (43 שם ה׳ דע׳ לחם משנה לפי*ב מהל׳ שגגות ה*א(46 הרריות ה׳ א׳ מג׳ רמב״ם (45