Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 10-12 (Juli 1937)
- Date
- 1937-07-01
- Page
- Seite 304 (sequence 54)
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Abgrenzung wendet, dürfte nach den früheren Ausführungen kein Zufall sein. Die Erörterung über des Rambam Theorie der M. L. hat uns zum Problem seiner Offenbarungstheorie geführt. Es ist aber jetzt nicht die Aufgabe, dies zu erörtern. Das noachidische Urrecht. Von Dr. Pb. Biberleid. (F ortsetzung.) § 3. Die!Reihenfolge des Hammurabi Gesetzes. Der Hammurabi Kodex ist etwa 2000 vor d. gew. Zeitr. ent•־ standen. Nach zur Zeit herrschender Auffassung handelt es sich um eine Sammlung älterer Gesetze unter Hinzufügung von Neuerungen durch den Gesetzgeber (Koschaker S. 2). Die Systematik des Gesetzes ist ungeklärt (Koschaker S. 6). Bezüglich der verarbeiteten älteren Gesetze nimmt D. H. Müller an, daß ein ״Urgesetz“ zu Grunde liege. Die einzelnen Bestimmungen sind in folgender Reihenfolge angeordnet (vgl. die Inhaltsübersicht bei Müller). § 1—5 Prozeßordnung § 6—8 Tempel- und Hofdiebstahl § 9—13 Gemeiner Diebstahl § 14—20 Menschendiebstahl § 21—25 Einbruch und Raub § 26—41 Lehensgüter § 42—47 Verpachtung von Feldern § 48—51 Verpfändung der Ernte § 53—56 Wasserschäden § 57—58 Weidefrevel § 59—65 Gartenkultur § 98—107 Kommenda § 108—111 Die Schank- und Gastwirtin § 112 Kommenda Fortsetzung § 113—116 Pfändung und Schuldhaft § 117—119 Verpfändete Personen § 120—126 Deposita § 127—132 Das Eherecht § 133—136 Die Frauen Verschollener