Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 10-12 (Juli 1937)
- Date
- 1937-07-01
- Page
- Seite 302 (sequence 52)
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m nicht Offenbarung. Wie ist es nun mit abgeleiteten Gesetzen? Der philosophische Gesichtspunkt spricht für רמב״ם, der weltanschauliche für רמב״ן; denn der Talmud läßt die Gleichrangigkeit wahrschein־ licher erscheinen. Aber das gilt es nicht zu entscheiden. Es gilt aber, einen Einblick zu gewinnen in die Motive der Kontroverse. Nur das war das Bemühen in diesem Punkte. Der Streit geht nicht über die Frage des Primates des דרש, sondern über die Wichtigkeit dieses Problems. Es gilt noch, die dritte und vierte Gruppe einander gegenüber zu stellen, und auch hier ist der gleiche Streit zwischen רמב״ם und ומבין zu erwarten und zu verfolgen. Zunächst die Ansicht des רמב״ם: Wir sahen bereits, daß bei der dritten Gruppe die ausgedehntesten Diskussionen wohl möglich sind. Diese Diskussionen sind nicht nur innerhalb eines Sanhedrin — oder in nachsynhedrialer Zeit: zwischen zwei Tannaiten — möglich, sondern auch zwischen zwei Synhedrien verschiedener Epochen. Soweit gilt das gleiche auch für die vierte Gruppe, die rabbinischen Gesetze. Ein Unterschied besteht indes darin, daß bei rabbinischen Gesetzen, das spätere בית דין den älteren überlegen sein muß,1 während dies bei den deduzierten Gesetzen nicht notwendig ist.2 Für den letzteren דין beruft sich רמב״ם auf den bekannten אשר יהיה בימים ההם אין לך שופט אלא שבימיך דרש. Dies hat doch nur dann Sinn, wenn ein späteres Gericht einem früheren widerspricht. Da wir nun wissen, daß bei rabbinischen Gesetzen die Überlegenheit des späteren Gerichtes Bedingung ist, muß der genannte Drasch sich auf deduzierte Gesetze beziehen.3 In dieser Beziehung käme aber den rabbinischen Gesetzen höherer Geltungswert zu als den deduzierten. Im Ganzen aber liegt die höhere Dignität bei den deduzierten Gesetzen, sie fallen unter ספק דאורייתא לחומרא und das Strafmaß ist das gleiche wie bei den sinaitischen Gesetzen, wie es ja bereits bei קידושי כסף erwähnt wurde. Geltungsgrund für beide Gruppen ist das Gebot על פי התורה אשר יורוך und das Verbot לא תסור. Allerdings schließt רמב״ם auch den פירוש המקובל in diese beiden Gesetze ein.4 Doch meint er anscheinend, wie auch aus dem Mischna-Kommentar ersichtlich, daß für die Gruppe 1 auch diese Gesetze gelten; oder רמב״ם denkt an einen Übertreter, der sich der prinzipiellen Bedeutung seines 1 שם ה6 א׳ 2 פ״ב מהל׳ ממרים ה״ג 3 Auffallend, daß כ*מ anders begründet; b. a. Halevy. 4 שם פ״א ה״ב