Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 10-12 (Juli 1937)
- Date
- 1937-07-01
- Page
- Seite 274 (sequence 24)
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änderten Verhältnissen und im vorliegenden Falle noch ariwendbar wären, zu genügen, im Stande ist. Die dort erforderliehe Prüfung würde durch die Oberrabbiner zweier bedeutender Städte Deutschlands vorzunehmen sein, da ein eigentliches Rabbinat dahier gar nicht mehr besteht, der jetzige, auch nur als zweiter angestellte Rabbiner, aber dessen Lehre und Wirksamkeit hauptsächlich den Austritt der Unterzeichneten veranlaßt hat, zur Prüfung eines von ihnen berufenen Canditaten durchaus ungeeignet sein würde. Die Unterzeichneten richten an Hohen Senat vertrauungsvoll die gehorsamste Bitte, Hochderselbe wolle ihnen die Berufung eines jüdischen Gottesgelehrten, welcher den wesentliehen Bedingungen des Regulatives vom Jahr 1839 pos. IV Genüge leisten wird, als Rabbiner ihrer neubegründeten jüdisehen Religionsgemeinde gestatten und dem so berufenen Rabbiner auch die Ausübung der pos. IV Absatz 2 des Regulativ^ bezeichneten Functionen nach Vorschrift der Staatsgesetze in seiner Gemeinde gewähren und übertragen. Eines Hohen Senats treu gehorsamste Selig Moses Schwarzschild; Lazarus Jacob Posen 'י Ludwig Rapp Philipp Abraham Cohen Adolph Dann Salomon Posen Moses Loeb, Mainz * Moses Mayer Rapp L. W. Schwabacher Michel Loeb, Mainz Seligmann M. Schwarzschild Agadifche Miscellen*) von Rabbiner Dr. Salomon Breuer זע'ל Tisdiri. כי פשעי אני אדע וחטאתי נגדי תמיד *Denn meine Verbrechen find mir bewufei, und mein Leichlfinn ist mir stets gegenwärtig‘■ (Pf. 51,5). *) Nachdem das Werk ם׳ חכמה ומוסר in fünf Bänden abgeschlossen vorliegt, geben wir weitere Erklärungen des Yerf. זצ״ע in gedrängter Zusammenfassung und zwangloser Folge wieder.