Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 7-9 (April 1937)
- Date
- 1937-04-01
- Page
- Seite 342 (sequence 68)
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m hatte fchon durch die Schaffung der ״Freien Vereinigung für die Intereffen des orthodoxen Judentums" im Jahre 1878 (muh heißen 1888) den dahingehenden Verfuch unternommen. Aus dem Munde feines Nachfolgers Rabbiners Salomon Breuer wurde es auch zum Ausdrude gebracht, daß man um der Einigung willen bereit wäre, die Differenzpunkte als nur taktifcher Natur beifeite zu laffen." Gemeint ift die Rede, die Rabb. Breuer זצ״ל anläßlich der fog. Reorganifation der Freien Vereinigung i. J. 1907 gehalten hat, die im VI. Jahrgang diefer Zeitschrift Heft 10/12 wiedergegeben wurde. Die'e Rede verfahen wir dafelbft mit folgender Fußnote: ״Es war eine offenkundige Entftellung, als viele Jahre fpäter Rabb. Breuer nachgefagt wurde, er habe in diefer Rede den Gegenfatz zwifchen der fog. ״Austrittsorthodoxie״ und ״Gemeindeorthodoxie" nur als einen ״politifch-taktifchen" bezeichnet. Diefer Gegenfatz ift, wie Rabb. Breuer ausdrücklich im Eingang diefer Rede erklärt, religiöfer Natur. Hier wie in den folgenden Ausführungen dachte Redner natürlich nur an die thoratreuen Kreife, die der Fr. Vereinigung bis dahin fernftanden, weil fie mit der Forderung des Vorfitzenden der Fr. Ver. nicht einverftanden waren, der es, wie es in diefer Rede ausdrücklich heißt, ablehnte, mit Körper- Schäften und deren Vertretern, die auf einem grundsätzlich verfchiedenen Boden ftehen, in religiöfer Beziehung zu gemeinfamer Arbeit lieh zu vereinigen. Dies galt von der Haltung Rabb. Breuers gegenüber der Gemeindeorthodoxie und ihren rabbinifchen Führern. Diefe Haltung wurde auch nach der Erweiterung der Freien Vereinigung beibehalten. Hier begrüßte es Rabb. Breuer, daß nunmehr Männer, die in diefem einen Punkte anders dachten als er, dennoch in die Fr. Ver. zur gemeinsamen Arbeit eingetreten waren. Für jeden, der die öffentliche Wirksamkeit Rbr. Breuers זצ״ל kannte, und zu diefen zählt auch Herr Oberrabbiner Carlebach, bedarf es keiner langen Auseinandersetzung und nicht erft des Nachweifes (der übrigens aus zahlreichen Stellen in ״Belehrung und Mahnung" mühelos erbracht werden kann), daß für Rbr. Breuer genau fo wie für Rbr. HirSch זצ״ל der Gegenfatz zwifchen der Austrittsorthodoxie und der Gemeindeorthodoxie von Schwerwiegender religionsgefetzlicher Natur war. Ift doch auch nach dem Urteil des Verfaffers ״der Gegenfatz - mehr als ein taktifcher" (S. 43), und für den fo ״verfchrienen" Kämpfer follte diefer Gegenfatz nur ein taktifcher gewefen fein? Wir hegen die zuverfichtliche Erwartung, daß lieh Herr Ober- ...T# ...» .. -iLL. ,.*Um. 'I',’ .... '1 A., , A״■,. JLVaiJ?. *.r» .ל■■ v' - »Mi* VE*-«,Z״!?►r*r ,'2*? v2Trs?s.r.r*?*:335s«?***rik«*