Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 7-9 (April 1937)
- Date
- 1937-04-01
- Page
- Seite 341 (sequence 67)
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ob nicht in der Überlattung mit häuslichen Arbeiten, die ohne Aufficht des Lehrers oft bei fchlechter Körperhaltung und vielfach bei fchlechter Beleuchtung angefertigt werden, das Hauptübel zu erblichen fei. Auch fei die fülle, einfame häusliche Geiftesarbeit ״wobei der junge Menfch fein eigener Lehrer und Schüler zugleich fein muh" für den jugendlichen Geift viel anftrengender als der lebendige Unterricht in der Schule. Man verlege fo weit wie möglich, felbft mit einiger Vermehrung der Schulftunden, das Schwergewicht des Lernens in die Schule und reduziere die häuslichen Schulaufgaben auf ein Minimum. Wenn auch die in Frage stehende Angelegenheit keine fpezififch jüdifche ift, fo gewährt doch die Behandlung, die fie durch Rabbiner Hirfch erfährt, einen nicht unwefenilichen Beitrag zur Gefamtwürdigung feiner Perfönlichkeit. Die Vorfchläge, die diefes Memorandum enthält, und die in ihm entwickelten Richtlinien, namentlich was er über die Geftaltung der Schularbeit in Verbindung mit der häuslichen Arbeit gefagt ift, geben dem denkenden Pädagogen heute noch manche Anregung und zwingen ihn zur befinnlichen Selbstprüfung. Bücherbesprechung. Die Ausiriltspflicht eine taktifche Frage? Herr Oberrabbiner Dr. Carlebach hat in der Schrift ״Das gpfetzestreue Judentum״ (Schocken-Verlag 1936) in kurzen, jedoch eindrucksvoller Darßellung die Idee, Gefchichte und die zur Zeit beftehende Organifation des gefetzestreuen Judentums in Deutfchland gezeichnet. Bei aller Anerkennung, die der gröbere Teil der Arbeit verdient, kann die Schilderung des ״unglücklichen Bruderkampfs innerhalb der Orthodoxie", des Austrittskampfes (S. 43), nicht unwiderfprochen bleiben. Wir fehen davon ab, dab den beiden Richtungen ״Exiftenzberechtigung und Unentbehrlichkeit" zuerkannt wird, und möchten auch glauben, dab, wenn es dafelbft heibt, es fei der Gemeindeorthodoxie gelungen, ״die religiöfen Inffitutionen der Grobgemeinden langfam wieder zur gefetzlichen Vollgültigkeit emporzuheben״, hierbei mehr der Wunfch des Verf.’s Vater des Gedankens war. Schmerzlich müffen wir es jedoch bedauern, S. 44 lefen zu müffen: ״Der Wunfch nach Vereinigung aller Gefetzestreuen zu gemeinfamer Arbeit kam aber nie zur Ruhe. S. R. Hirfch