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Nahalat tsevi · 1937-04-01 · Heft 7-9 (April 1937) · p. Seite 324

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VII (5697) 1936/37
Issue
Heft 7-9 (April 1937)
Date
1937-04-01
Page
Seite 324 (sequence 50)
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m S. 9). Der richterliche Spruch in älterer griechischer Zeit war nur ein Spruch der Geronten über das Bieten und Verweigern der Buße (Leist S. 334). Besonders scharf ist der Dualismus der Verfahrensformen der staatlichen und privaten Verbrechensverfolgung in der römischen Rechtsgeschichte ausgeprägt. Das öffentliche Strafrecht kennt ursprünglich nur ein Delikt, die Schädigung der Gemeinde und nur eine Strafe, den Tod des Schädigers. Das private Strafrecht dagegen ruhte auf der Blutrache. Es war vom Staate soweit geregelt, äaß dieser bei Mord, Diebstahl und ähnlichen Verbrechen eine Vermittlung versuchte (Mommsen S. 940). Im germanischen Recht wird der Prozeß, ungeschieden in Zivil- und Strafprozeß, als ein Streit, ein Kampf zwischen den Parteien aufgefaßt. Er bedarf begrifflich nicht der Mitwirkung des Gerichts, sodaß der ganze Rechtsgang ein außergerichtlicher sein konnte (Schwerin S. 175). Es gab jedoch einen von der Landgemeinde gewählten Fürsten, welchem die Rechtspflege im Gau oblag (Schröder S. 44). §6. Verfahrensgrundsätze. An Verfahrensgrundsätzen ist in der סנהדרין נ״ז:) גמרא) überliefert, daß im Gegensatz zum Recht der תורה ein Zeuge als Beweismittel genügt. Wie der מהרם שי״ק חאו״ח קמ״ב ausführt, ergibt sich hieraus, daß Indizienbeweise genügen. Auch Verwandte sind als Zeugen tauglich, nicht dagegen Frauen. Diesen Beweisprinzipien entnimmt der חינוך כ״ו, daß auch das Geständnis im noachidischen Recht ausreichendes Beweismittel ist. Ebenso folgt daraus, daß Verwandte auch als Richter tauglich sind. (vgl. שרת הכית ,או״ת םי״מ שרת חכם צבי פ״ד ,קייא). Nicht sicher ist, ob und inwieweit der Eid als gerichtliches Beweismittel in Betracht kommt. Der Eid ist durchaus gebräuchlich als Mittel zur Erhärtung von Versprechen und in der besonderen Form des Friedenseides. Abraham läßt den Elieser schwören, daß er den erteilten Auftrag ausführen werde (1. B. M. 24, 3). Jakob läßt den Esau bei dem Verkauf der Erstgeborenenwürde schwören (1. B. M. 25, 33). Wegen des Begräbnisses läßt Jakob den Josef (1. B. M. 47, 31) und Josef seine Brüder schwören (1. B. M. 50, 25). Friedenseide werden von Abraham und Abimelech (1. B. M. 26, 32) und von Jakob und Laban (1. B. M. 31, 53) geleistet. Wie der משנה למלך הלכ# מלכים י, ז׳ ausführt, ist Eidesverletzung wohl unter das Grundprinzip der Gotteslästerung

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