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Nahalat tsevi · 1937-04-01 · Heft 7-9 (April 1937) · p. Seite 313

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
VII (5697) 1936/37
Issue
Heft 7-9 (April 1937)
Date
1937-04-01
Page
Seite 313 (sequence 39)
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215 < } in der Person der öottesboten wie M. und A. zur Sünde wird?1 Daß bei der Fülle von Ungewißheiten, deren Aufzählung nicht erschöpfend ist, eine Mannigfaltigkeit von Erklärungen uns überkommen ist, kann nicht Verwunderung erregen. Auch zu neuen Erklärungen ist jeder Forscher befugt. Die Ansichten der älteren Meforschim sind von Eaw Abarbanel in seinem Pentateuchkommentar zusammengestellt. Er stellt zehn Meinungen zusammen, unter ihnen die unserer höchsten Autoritäten, vonEaschi angefangen, um alsdann seine eigene Meinung auszusprechen. So sehr sie auch teilweise in ihren Auffassungen sich voneinander entfernen, so verbleiben sie doch allesamt innerhalb des Eahmens, mit dem die Thauro durch die Wahl ihrer Worte die Schuld umspannt und begrenzt. Keiner von den Erklärern zeiht M. E. einer schuldhaften Tat oder Eede oder Unterlassung, die ein Hinzukommnis zu dem im Texte charakterisierten Verstoß oder Verstößen bedeuten würde. Niemand von ihnen unterstellt eine Handlung, die eine unerweisbare Charakterschwäche bei M. E. voraussetzen würde. Im Texte wird der zu Grunde liegende Verstoß charakterisiert oder klassifiziert durch die Begriffe לא האמנתם בי und לא קדשתם. Darum suchen auch sämtliche Meforschim das Spezielle der Schuld nachzuweisen in dem חסרון האמונה bezw. dem mangelnden קדוש השם. Alle aber halten sich zurück von etwaiger Konstatierung einer Unfähigkeit des M. zum Hineinfinden in die Volksseele oder eines mangelnden Vertrauens auf den Adel des Volksherzens, au! des Volkes Tatkraft und Zukunft. Eine derartige Auffassung würde durch keines der Worte des heil. Textes gedeckt werden können, geschweige denn erwiesen. Die Erhebung aber eines nicht durch die Gottesworte gedeckten neuen Vorwurfs ist wegen ihres Widerspruchs gegen die anfangs dargelegte Maxime unzulässig und übrigens, wie bereits gesagt, schon logisch unmöglich. Zur Auffindung des Schuldinhaltes ist die Stellungnahme zu der entscheidenden Frage unvermeidbar: Hat M. E. in zornartig gesteigerter Erregung oder iu ruhig abwägender Überlegung gehandelt? Eine Minderheit von Kommentatoren vertritt die erstere Auffassung: Maimonides, Ibn Esra. Symptom des Zornes sei der Ausruf שמעו נא^המורים oder das Schlagen auf den Fels. Hier habe 1 Der kritische Rückblick des Psalmisten auf die. Wüstengeschichte laßt die Tragik des Ereignisses am Haderwasserberge nicht unberührt (Ps. 106, 33—33). Aber für die Spezifizierung des Vorgehens ist diese Stelle schwer nutzbar zu machen, was schon an der großen Verschiedenheit der Auflassungen bei den Kommentatoren erkennbar ist (siehe daselbst).

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