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Nahalat tsevi · 1937-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1937) · p. Seite 167

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
VII (5697) 1936/37
Issue
Heft 4-6 (Januar 1937)
Date
1937-01-01
Page
Seite 167 (sequence 81)
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16? Von der außerordentlichen Strenge, mit welcher die Gewalt des Hausherrn in der indogermanischen Zeit ausgestattet gewesen sein muß, haben sich auch in den germanischen Rechten manche Spuren erhalten. Frauen und Kinder waren der strengsten Zucht und Strafgewalt des Hausherrn unterworfen, dem in äußersten Fällen, z. B. bei grober Unzucht, Ehebruch, unter Mitwirkung der Sippe das Recht der Verstoßung, Verknechtung, Verkaufs und Tötung zukam (Schröder S. 71). Das Recht zur Tötung der Ehefrau wurde allmählich eingeschränkt. Der Hauptfall, der noch lange dem Manne das Tötungsrecht gewährte, war der des Ehebruchs der Frau (Hübner S. 543). Das ist der Rechtszustand, auf welchen der רמב״ן zur Erklärung des Spruchs gegen Tomor als noch in Spanien bestehend hinweist. Auch den Kindern gegenüber hatte der Hausherr nach germanischem Recht unbedingte Straf- und Zuchtgewalt. Der Vater konnte über Leben und Tod seiner Kinder völlig willkürlich verfügen (Hübner S. 578). In der ,תורד ist diese strafrechtliche Hausgewalt des Familienvaters durch die neuen Prinzipien von סנהדרין נ״ו;) עדה ,עדים ,התראה) völlig beseitigt worden. Die gesamte Strafgewalt wird damit grundsätzlich auf die Gerichtsbehörde (עדה) übertragen und an ein geordnetes Verfahren (עדים ,התראה) geknüpft. Nachdem im Abschnitt שופטים die neue Gerichtsverfassung (עדה) konstituiert ist, wird in dem darauf folgenden Abschnitt כי תצא der Übergang der bisherigen familienrechtlichen Gewalt des pater familias auf die עדה, das Gericht geregelt. Aus diesem Grunde werden hier die typischen familienrechtlichen Prozesse behandelt unter י steter Hervorhebung, daß sich das Verfahren vor dem Gericht abzuspielen habe. - (Wird fortgesetzt) Drei Massorah's. Von Dr. Ed. Biberfeld in Berlin. Vor allem gilt es, einem möglichen Irrtum vorzubeugen. Hört oder liest man das Wort Massorah, so denkt man ganz naturgemäß an die Massorah magna et parva, deren Großleistung die Wortbeständigkeit des Bibeltextes sichergestellt hat. Darum handelt es sich aber in dem hier folgenden Artikel nicht; sondern um eine wesentlich harmlosere Angelegenheit, um eine Abart jener textpflegerischen Arbeit, die darangeht, selten im Tnach vorkommende Worte oder Wortverbindungen, die oft genug sogar nicht

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