Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1937)
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 10)
- Belongs to
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96 solchen Anschauung eine Träne weinen, welcher Jugendbildner nicht in einem solchen Versuch seiner ganzen Aufgabe den Stab gebrochen fühlen! Wie die Gottansehauung in der Natur, so wird auch die Gottanschauung in der Geschichte durch die Institutionen gepflegt, in welche das jüdische Leben seine Jugend einführt. Alle seine Feste tragen in allererster Linie weltgeschichtlichen Charakter. Sein Sabbath ist ihm ja die älteste Institution für die Erziehung der Menschen zur Gotteserkenntnis und Gotteshuldigung, und seine Passah-, Wochen- und Hüttenfeste bekunden zunächst ja Gottes Walten als Erlöser, Gesetzgeber, Erhalter und Beglücker des Völkerlebens, sowie seine Fasttage alle die bedeutsame Mahnung stets wiederholen, daß Staat und Tempel in Trümmer gehen, wenn die Achtung des Gesetzes und die Pflichttreue aus dem Leben der Gesamtheit und der Einzelnen schwinden. Welch einen nicht zu unterschätzenden Beitrag ferner der Unterricht in der hebräischen Sprache und Literatur zur Förderung der formalen Geistesentwicklung der Jugend zu bringen sich eignet, haben wir bereits in unserm Programm des Jahres 1866 darzustellen versucht. Nicht minder aber wie dem Geist bildenden Bemühen tritt das Judentum auch der erziehenden Arbeit des Jugendbildners hilfreich zur Seite, und wollen wir schließlich auch einige nach dieser Richtung uns dem Judentume mehr eigentümlich erscheinende Seiten in Betrachtung ziehen. Wenn glorreiche Erfahrungen der jüngsten Gegenwart den erfolgreichen Einfluß einer, wenn auch nur zeitlichen Unterordnung unter ein, pünktlichen, entsagungsreichen Gehorsam forderndes Gesetz auf die gesamte Charakterbildung dem zeitgenössischen Bewußtsein in den Vordergrund zu stellen geeignet waren, so läßt sich das Judentum mit den praktischen Anforderungen seines Gesetzes in Wahrheit nicht als ein einjähriges, dreijähriges, sondern als ein lebenslängliches freiwilliges Unterstellen unter das Regime eines Gesetzes begreifen, das einen freien, freudigen — und wie es namentlich den außerhalb Stehenden erscheinen muß — entsagungsreichen Gehorsam von seinen Bekennern erwartet. Wenn Selbstbeherrschung und freier, freudiger Pflichtgehorsam die Grundzüge jeder männlichen edlen Charakterbildung sind, die das erste Augenmerk einer jeden Jugenderziehung sein müssen, so dürfte kein Regime also wie das gesetzestreue Judentum diesem erziehenden Bemühen in die Hände arbeiten. Ganz abgesehen von dem