Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1936)
- Date
- 1936-10-01
- Page
- Seite 65 (sequence 67)
- Belongs to
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65 altjapanischen Kojiki Erzählungen war es ganz selbstverständlich, daß der Mann seine jüngere Schwester zur|Frau nahm. Selbst die Bezeichnung der Frau .war immer ״imo“ d. i. jüngere Schwester. (Post I. S. 34, II. S. 60) Bei den Germanen wurde von jeher die Verbindung zwischen Deszendenten und Aszendenten als Blutschande angesehen, schon früh auch zwischen Geschwistern. (Schwerin S. 173) Eine Er- Weiterung auf entferntere Verwandte und auf Verschwägerte erfolgte unter dem Einfluß der Kirche in der fränkischen Zeit. Der Wanenkult gestattete die Geschwisterehe. (ä. B. S. 58) Doch war die Geschwisterehe nicht auf die Spare dieses Kults beschränkt. Beispieisweise ist Siegfried Sohn zweier Geschwister. Auch die Ehe zwischen Vater und Tochter scheint nicht strafbar gewesen zu sein. (ä. R. S. 66) Nach attischem Recht waren Ehen zwischen Verwandten auf und absteigender Linie sowie zwischen Geschwistern einer Mutter verboten. Erlaubt ist die Ehe von Geschwistern, die nur den Vater gemeinsam haben. (Mommsen S. 116) In Ägypten ist die Ehe der Geschwister überhaupt bis in das zweite Jahrhundert der übl. Zeitr. zugelassen worden. (Mommsen a. a. 0.) Im römischen Recht ist der ursprüngliche Rechtszustand nicht mehr erkennbar. Jedenfalls scheint auch dort Schwägerschaft nicht als Inzest angesehen worden zu sein. (vgl. Mommsen S. 682) Der Hammurabi Kodex führt die folgenden Delikte auf. § 154 Wenn ein Mann seine Tochter erkannt hat, wird dieser Mann aus der Stadt verjagt. § 155 Wenn, nachdem ein Mann seinem Sohn eine Braut verlobt hat, sein Sohn sie erkannt, wenn er hierauf, indem er selbst in ihrem Schoß schläft, erwischt wird, wirft man diesen Mann, indem man ihn bindet, ins Wasser. § 156 Wenn, nachdem ein Mann seinem Sohn eine Braut verlobt, er selbst, bevor sein Sohn mit ihr verkehrt hat, in ihrem Schoß schlief, wird sie, sobald er ihr eine halbe Mine Silber zahlt und ihr auch alles, was sie aus ihrem Vaterhause mitgebracht hat, zurückgibt, einen Mann nach ihrem Herzen heiraten. § 157 Wenn ein Mann nach seinem Vater im Schoße von seiner Mutter liegt, werden sie beide verbrannt.