Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1936)
- Date
- 1936-10-01
- Page
- Seite 59 (sequence 61)
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59 Wege gehen will. Daher der Hinweis auf die imsichere Lage der Juden, die es ihnen verbietet, die Religion ״des herrschenden Theils zu bestreiten“.177) Doch ist es undenkbar, daß Mendelssohn vor der großen Oeffentlichkeit im Tone selbstverständlicher Ergebenheit in die Lage der Juden gesprochen hätte, wenn bei ihnen eine Hoffnung auf baldige Besserung ihrer Lage vorhanden gewesen wäre. Es lag um 1770 in der* Tat kein Anlaß vor, eine grundsätzliche Wandlung zu erhoffen. Der ständisch gegliederte Staat bestand noch in seiner ganzen Stärke, die einzelnen Stände und Gruppen mußten sich mit ihrer von einander getrennten Lebens- und Rechtssphäre abfinden. Es sind zwar schon um diese Zeit Einzelne verschiedener Stände jenseits der bestehenden Gliederimg im Rahmen der Geisteselite mit einander verbunden, aber es spricht nichts dafür, daß diese neue Form der Verbundenheit von den eigenen Mitgliedern schon damals als die Vorform einer späteren Gesellschaftsordnung erkannt worden wäre. Daher ist der entsagende Ton dieser Sprache Mendelssohns durchaus echt. Er konnte nicht annehmen, daß die geistige und gesellschaftliche Annäherung zwischen Christen und Juden auf die rechtliche Lage der letzteren einen Einfluß ausüben könnte. Erst die spätere Entwicklung hat Mendelssohn umgestimmt und bei ihm den Glauben erweckt, daß die gesellschaftlich-geistige Annäherung auch eine rechtliche Gleichsetzung herbeiführen könnte. Mendelssohn bezeichnet in seiner Einleitung zu Menasse ben Israels: ״Rettung der Juden“, die auf seine Veranlassung aus dem Englischen 1782 übersetzt wurde, drei Umstände, die er als Zeichen einer neuen Zeit deuten zu können glaubte: Lessings ״Nathan der Weise“, die Dohm’sche ״Schrift über die Juden“ und ״Das Toleranzpatent“ von Josef II. in Oesterreich.178) Hierin sind die beiden Möglichkeiten angegeben, mit denen man als Mittel zur Herbeiführung der erwünschten Wandlung rechnen konnte: der Einfluß der öffentlichen Meinung und eine vom Staate selbst unternommene Reform. Der Einfluß der öffentlichen Meinung konnte allerdings auch nur als ein mittelbarer, d. h. über die Beeinflussung der Träger der Staatsgewalt gedacht werden. Denn mit einer Revolutionierung von unten wurde, wie schon erwähnt, nicht gerechnet. Die Wirkung der öffentlichen Meinimg 177) Ebenda. 178) Schriften,, BdL III, S. 180.