Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1936)
- Date
- 1936-10-01
- Page
- Seite 57 (sequence 59)
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da noch nicht die spätere Bedeutung erreichen können, einmal, weil der Begriff der Nation noch nicht die zentrale Stelle im Denken der Zeit einnahm, dann aber weil das jüdische religiös-nationale Denken und Fühlen noch großen Widerstand leistete. Es besteht von da ab die Neigung, die nationalen Elemente aus dem Jud ent um zu entfernen. Der Anfang hierzu ist schon bei Mendelssohn nachzuweisen. Auf den Einwand von Michaelis, daß die Juden ihre Rückkehr nach Palästina erhoffen und daher keine guten Bürger sein können, erwidert Mendelssohn u. a., daß die Verbundenheit mit dem erworbenen Vaterlande größer als die Wirkung dieser Hoffnung sei. Denn so steht es um den Menschen, daß er den Boden liebt, ״auf welchem ihm wohl ist, und Wenn seine religiösen Meynungen dawider sind, diese für die Kirche und die Gebetsformeln versparet und weiter nicht daran denkt.“170) So wird der Glaube an die Erlösung vom Exil, der früher eine Wesensmacht ersten Ranges bedeutet hatte, zu einer gleichgültigen Angelegenheit der synagogalen Liturgie umgedeutet. Ebenso entsteht die Bestrebung, sich gegenüber den Juden anderer Länder bewußtseinsmäßig abzugrenzen. Man kann geradezu von einem Haß der Aufklärer gegen die polnischen Lehrer sprechen, die für das Einschleppen der Unkultur nach Deutschland verantwortlich gemacht werden.171) In Wirklichkeit ist die Begünstigung der polnischen Lehrer und übrigens auch der Rabbiner in Deutschland nur ein Zeichen der verhältnismäßig gleichen kulturellen Höhe und der Ueberlegenheit der polnischen Talmudschulen, deren Schüler überall in der Welt gesucht waren. 172) Die spätere Entwicklung hat diesen Ansätzen zu einer Ideologienbildung, zu einem systematischen Ausbau verholfen. Hier sollten die geschichtlichen Triebkräfte auf gewiesen werden, die die ersten Anfänge der Assimilation und ihrer Ideologie bestimmten- Es bleibt nur noch ein bisher unberücksichtigter Umstand zu betrachten, wie weit das Streben nach rechtlicher Gleichstellung zu diesen Triebkräften gezählt werden kann. Das letzte Kapitel dieser Arbeit soll diese Frage zu klären versuchen. 170) Dohm, a. a. O. BdL II, S. 74. 171) Wessely, a. a. O. S. 12. 172) S. Bentfeld!, a. a. O. S. 30 ff.