Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VII (5697) 1936/37
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1936)
- Date
- 1936-10-01
- Page
- Seite 51 (sequence 53)
- Belongs to
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$1 unter dem Einfluß der Theologie, der orthodoxen oder der aufgeklärten“.149) In einem engeren Kreise der Aufklärer, zumal in Berlin, war diese Vorherrschaft der Theologie verdrängt worden und so der Raum für die Entstehung des neuen Leb ensgefühls und für die Ausbildung des autonomen Menschlichkeitsideals freigeworden. In diesen ״Raum“, der erfaßbar sich in den ״neugegründe־ ten Gesellschaften“ herausgebildet hatte, konnten auch Mendelssohn und andere Juden Eingang finden. Hier war schon die Fragestellung: Jude oder Christ durch das autonome Ideal vom Menschen verdrängt. In der breiten deutschen Oeffentlichkeit aber war die Erscheinung Mendelssohns ein unbegreifliches Phänomen. Die tätige Anteilnahme am geistigen Leben Deutschlands, ohne dessen glaubensmäßige Grundlage anzuerkennen, erschien unverständlich. Daher der Wunsch vieler Gebildeten, Mendelssohn zum Uebertritt zum Christentum zu veranlassen. Die in diesem Sinne im Jahre 1769 erfolgte öffentliche Aufforderung Lavaters an Mendelssohn, fand die fast einheitliche Zustimmung der deutschen öffentlichen Meinung.150) Daß der engere Freundschaftskreis Mendelssohns, der über Lavaters Zumutung empört war, nicht öffentlich für ihn eintrat, beweist, wie sehr der Druck der öffentlichen Meinung noch empfunden wurde. Zehn Jahre später, in der durch Dohms Schrift hervorgerufenen Polemik, spielte die theologische Fragestellung nur noch eine geringe Rolle. Sie wirkte noch in der öfters gemachten Erwägung nach, daß, wenn die Juden aufgeklärte Staatsbürger würden und, wie man annahm, die Bindungen ihrer Religion aufgäben, sie gleichzeitig aufhörten, Juden zu sein.151) Diese Erwägung ist charakteristisch, weil sie zeigt, wie sehr im Bewußtsein der vora^ssimilatorischen Zeit der Begriff des Juden mit dem jüdischen Religionsgesetz verbunden erschien. Dohm begegnete dieser Schwierigkeit mit der Behauptung, daß dies eine innere Angelegenheit der Juden sei. Der Staat habe sich um die religiösen Angelegenheiten seiner Bürger nicht zu kümmern. Den Einwand Michaelis’, daß im Falle der Loslösung der Juden vom Religionsgesetz die Garantie für ihre Glaubwürdig- 149) Dilthey, ebenda, S. 85. 150) Darüber besitzen wir jetzt eine sehr gute Arbeit von Simon Rawidowicz, Einleitung zu Bd. VII der Jubiläumsausgabe der Mendelssohn'schen Schriften. Vgl. besonders S. LVII. (1930). 151) Dohm, a. a. O. Bd. II, S. 174 ff. ,