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Nahalat tsevi · 1936-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1936) · p. Seite 24

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VII (5697) 1936/37
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1936)
Date
1936-10-01
Page
Seite 24 (sequence 26)
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24 unsäglichen Galuthleides nunmehr gewillt ist, Gottes Land die von Gott geforderten Gottessabbate zu gewähren, unter deren Weihe allein Gott bereit ist, seinem Volke erneute Heimstätte auf heiligem Boden zu bereiten. Als vor etwa 50 Jahren die ersten Ansätze eines ״neuen Jischuw“ sich zeigten, hatten alsbald Koryphäen unserer rabbinischen Wissenschaft angesichts der seit langen Jahrhunderten wieder aktuell gewordenen Sch’mittagesetze sich mit allen einschlägigen Fragen befaßt, vor allem, ob Sch’mitta (unabhängig vom Jobei) während des Galuth ein göttliches oder (nach den meisten Ansichten) nur rabbinisches Gesetz sei, ob und welche Möglichkeiten gegeben seien, (etwa Feld verkauf an Nichtjuden und Bestellung durch dieselben) den bei Verwirklichung des Sch’mittagesetzes entstehenden schweren wirtschaftlichen Miseren im Rahmen des Gesetzes Rechnung zu tragen. Selbst die zur Erleichterung neigenden Autoritäten (so R. Jizchok Elchonon Spektor זצ״ל) wollten ihre Regelung nur als הוראת שעה, als eine der Not des Augenblicks gerecht werdende Entscheidung gelten lassen, ohne einer späteren Entscheidung vorzugreifen. Andere Autoritäten haben in hinreißenden Worten den ״neuen Jischuw“ an seine große, heilige Pflicht gemahnt und mit ihm die gesamte Gola aufgerufen, ihren Brüdern, den Pionieren auf heiligem Boden in solidarischer Geschlossenheit zur Seite zu stehen, um ihnen die Heiligung des Sch’mittagesetzes zu ermöglichen. Denn daß die Heiligung des Sch’mittagesetzes nicht mit den bestehenden volkswirtschaftlichen Erwägungen in Einklang zu bringen sei, ist nicht erst eine Erkenntnis unserer Tage. Dieselbe Thora, die für das Land den Gottes-Sabbat fordert, rechnet mit der von ״volkswirtschaftlicher“ Eingebung getragenen Frage: ״Was sollen wir im siebenten Jahr essen?“ Und hat auf solche aus Angst und Sorge geborene Frage nur die eine Antwort: ״Erfüllet meine Gesetze und meine Rechtsordnungen, hütet und erfüllet sie, und ihr werdet vom Lande sorgenfrei getragen wohnen. Das Land wird seine Frucht geben, ihr werdet zur Sättigung essen und werdet sorgenfrei von ihm getragen wohnen — Ich werde euch meinen Segen im sechsten Jahr bestellen“ (Lev. 25)! ״Möchten sie doch überzeugt sein, daß bei Außerachtlassung des Sch’mittagesetzes, Gott bewahre, Strafen wie Regenmangel und Heuschreckenplage drohen könnten. Müssen wir doch grundsätzlich beherzigen: wie die Erhaltung des jüdischen Volkes nur unmittelbar durch Gott gegeben, aller gesetzmäßigen Erschei-

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