Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 10-12 (Juli 1936)
- Date
- 1936-07-01
- Page
- Seite 321 (sequence 67)
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zählt gelegentlich die Vorwürfe auf, die an die Stelle der mittelalterlichen Beschuldigungen getreten sind. Es sind dies: ״Aberglaube und Dummheit . . . Mangel an moralischem Gefühle, Geschmack und feinen Sitten, Unfähigkeit zu Künsten und Wissensehaften und nützlichen Gewerben., unüberwindliche Neigung zu Betrug und Wucher und Gesetzlosigkeit . . . .“136) Es mag dahingestellt bleiben, ob die Vorwürfe wegen ״Neigung zum Betrug“ usw., die selbstverständlich auch schon früher erhoben worden sind, sachlich berechtigt waren. Es gehört zu den unbestrittenen Behauptungen von Werner Sombart, daß die Juden des Frühkapitalismus im allgemeinen keine unrechtmäßigen Gewerbe, nur eine andere, der zünftisch gebundenen entgegengesetzte, verhältnismäßig freie Artdes Wirtschaftens betrieben.137) Ob diese andere Art des Wirtschaftens auf eine den Juden eigene Wirtschaftsgesinnung zurückzuführen ist, wie es Sombart meint, oder ob sie das Ergebnis der rechtlichen Stellung der Juden war, die sie aus dem zünftigen Wirtschaftsgefüge ausschloß,138) kann hier unerörtert bleiben. Wichtig in unserem Zusammenhange ist, zu erkennen, daß die Juden subjektiv von der Rechtmäßigkeit ihrer Gewerbe überzeugt sein konnten. In der Tat protestierten die Aufklärer, die die Beschuldigungen nicht mehr ohne Antwort lassen wollten, gegen diese Art von Vorwürfen. Wohl aber mußten sich die jüdischen Aufklärer von den Vorwürfen getroffen fühlen, die sich auf die Gesittung, auf den Mangel an ״Geschmack und feinen Sitten“ der Juden bezogen. Denn diese Vorwürfe wurden vom Standpunkt eines auch für sie bindenden Ideals einer freien ״Menschlichkeit“ erhoben. Es konnte höchstens auf die äußere Lage der Juden hingewiesen werden, die die Entwicklung solcher Fähigkeiten verhindere. Doch der tatsächliche Mangel an diesen Eigenschaften mußte vom Standpunkt des Aufklärungsideals zugegeben werden. Bei aller Betonung des Geistigen als Konstituierungsgrundsatz der Aufklärungselite hat doch der Verkehr im ״Kreise der Gebildeten“ eine gewisse gesellschaftliche Gewandtheit erfordert. Eine solche Gewandtheit verdient wohl keine besondere Bewertung, wenn sie den Angehörigen einer bestimmten Gruppe durch ihre Erziehung als eine Selbstverständlichkeit gegeben ist. Sie erfährt aber eine 136) Schriften, Bd. III, S. 182. 137) Sombart, a. a. O. S. 151 ff. Vgl. auch Alfred! Philipp: ״Die Juden und das Wirtschaftsleben“ 1929, S. 72 ff. 1.38) Philipp, ebenda.