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Nahalat tsevi · 1936-07-01 · Heft 10-12 (Juli 1936) · p. Seite 319

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 10-12 (Juli 1936)
Date
1936-07-01
Page
Seite 319 (sequence 65)
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319 Ein Richter oder Schiedsrichter, der überführt wird, wegen der Sprechung des Rechts Geld angenommen zu haben, wird mit dem Tode bestraft. Auch hier finden sich also diese typischen Verbrechen gegen die Rechtspflege, welche mit dem Tode bestraft werden. Beachtlich ist, daß auch die Reihenfolge gewahrt ist. Zuerst Zeugendelikte, dann Delikte der Richter. Auch das germanische Recht kennt das Delikt der falschen Anklage (Schwerin S. 178). Wegen der universellen Verbreitung der Verbrechen gegen die Rechtspflege ist auf Post (Bd. 2 S. 401 ff.) zu verweisen. Bemerkenswert ist, daß in Albanien die ungünstige Zeugenschaft vor Gericht zu den Straftaten gehört, wegen welcher Blutrache geübt wird (Post Bd. 1 S. 239). Sowohl im Hammurabi Kodex wie auch im XII Tafel Gesetz wird nicht unterschieden, ob der zu Unrecht von den Zeugen Angeschuldigte bereits hingerichtet worden ist. Im Gegensatz zum Recht der ,תורד erfolgt also eine Tötung der falschen Zeugen auch nach Hinrichtung des Angeschuldigten. Wie an anderer Stelle (Nachlath Zwi III. Jhg. S. 372) dargelegt, ist jene Vorschrift des jüdischen Rechts eine Folge des dort herrschenden engen Kausalitätsprinzips, welches für das noachidische Recht nicht gilt (vgl. oben § 1). Ganz in diesem Sinne bemerkt der מנחת חינוך ל״ז, daß bei den Noachiden eine Tötung des überführten Zeugen nach Hinrichtung des Angeklagten wohl erfolgt, weil sie auch für eine Verursachung im weiteren Sinne (נרמא) verantwortlich sind. Nicht zutreffend erscheint hingegen seine Auffassung, daß die Noachiden im Falle der Überführung vor Hinrichtung des Angeklagten nicht getötet werden können. Insoweit greift das auch für die Noachiden geltende הדף Prinzip ein (vgl. Nachlath Zwi a. a. 0. S. 374). Es ergibt sich mithin, daß die Noachiden sowohl vor als auch nach erfolgter Hinrichtung des Angeschuldigten getötet werden. Damit stimmen Hammurabi Kodex und XII Tafel Gesetz überein. (Wird fortgesetzt.) Die Entstehung der Judenassimilation und deren Ideologie. Von Jakob Katz. (Fortsetzung.) Das Geltendmachen der Ehre hat immer nur einen Sinn gegenüber einer Gesellschaft, deren Wertungen man grundsätz־

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