Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 10-12 (Juli 1936)
- Date
- 1936-07-01
- Page
- Seite 313 (sequence 59)
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älterem liecht haftet der Herr strafrechtlich für die Taten seiner Knechte, der Eigentümer für den Schaden, den seine Tiere oder auch leblose Gegenstände anrichteten. (Schwerin S. 156) Der Hammurabi Kodex (§ 229) sieht die Todesstrafe für den Baumeister vor, der ein Haus errichtet, welches zusammenstürzt und den Tod des Eigentümers verursacht. Auch dort ist mithin ein relativ weiter Verursachungsbegriff festzustellen. 2. Verschulden. Hinsichtlich der Frage, ob das Verschulden des Täters (der subjektive Tatbestand) im noachidischen Recht berücksichtigt wird, besteht eine Kontroverse zwischen דשי und dem ומכיס, Ersterer (.מכות ט) nimmt an, daß das Vorliegen eines Verschuldens für die Folgen der Tat ohne Bedeutung ist. Er folgert dieses daraus, daß das Erfordernis der התראה (der vorgängigen Verwarnung des Täters) im noachidischen Recht nicht besteht. Dieser Ansicht schließt sich der Verfasser das מצוד. :ספר החינוך כיו קצב an. Der רמבים hingegen (פיי מהלכי מלכים הל׳ א׳) unterscheidet zwischen Tatsachen- und Rechtsirrtum. Ein Tatsachenirrtum wird zu Gunsten des Täters berücksichtigt, ein Rechtsirrtum nicht. (Schwer verständlich ist die Annahme des כ״מ z. St., daß der רמבים wie ובא entscheide. Nach דכא wird der Tatsachenirrtum כסבור בהמה ונמצא אדם nicht berücksichtigt.) Den Umstand, daß eine התראה nicht erfordert wird, bringt der לחם משנה z. St. mit der Auffassung des רמכים auf folgende Weise in Einklang. Es ist zwar nicht nötig, daß das Verschulden im Wege der התראה ausdrücklich festgestellt wird, wohl aber muß die Tat durch die Art der Ausführung auf das Verschulden schließen lassen. In Wirklichkeit ist diese Meinungsverschiedenheit auf eine grundsätzliche Divergenz hinsichtlich der Bedeutung der התראה zurückzuführen. In dieser Beziehung kann auf den Anhang verwiesen werden. Für die von רשי vertretene Auffassung lasson sich die folgenden Gesichtspunkte anführen. a) Für das Gebiet der zivilrechtlichen Schadenszufügungen gilt auch noch für das Recht תורה der Grundsatz: אדם מועד לעולם בין עד בין ישן בין שוגג בין מזיר (בבא קמא כיב), daß also auf den subjektiven Tatbestand keine Rücksicht genommen wird. Dieses ist nach der Auffassung von וש״י onue weiteres verständlich. Es wäre hierbei eben das Grundprinzip des noachidischen Rechts aufrecht erhalten geblieben, das von der תורה nur für die Tötungsdelikte beseitigt worden ist. Bedeutsem ist, daß der רמב״ם selbst (פיה מהל׳ רוצח ד׳), den an und für sich nur für zivilrechtliche Schadenszufügungen geltenden Satz אדם מועד לעולם