Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 10-12 (Juli 1936)
- Date
- 1936-07-01
- Page
- Seite 299 (sequence 45)
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299 Es iß dies eine Annahme, die keineswegs aktenmäßig belegt iß. Seine Reifen ins Ausland, zumeiß nach Deulfchland, haben ficher der Verwaltung feines in Deutfchland befindlichen Vermögens gegölten und auch dem Erwerb von ספרים. (Von feiner Bibliophilie foll weiter noch die Rede fein). Es iß jedoch kaum anzunehmen, daß die vielfeitigen Agenden des großen Rabbinates und die Leitung der ישיבה ihm Zeit gelaffen haben, fich auch mit Gefchäßen befaffen zu können. Denn als Landrabbiner von Mähren find ihm keine leichten Ziele gefetzt worden. Die Befeizung der Rabbinerßellen im ganzen Lande oder mindeftens die Beftäßgung der gewählten Rabbiner brachten ihm viele Mühen und find auch für ihn der Quell vieler Mißhelligkeiten gewefen. Ungleich fchwieriger war die Aufgabe des Landrabbiners, die Repartierung der verfchiedenen Steuern und Abgaben, deren es im damaligen Öfterreich nicht wenig gegeben, auf die einzelnen Gemeinden vorzunehmen. Einen deutlich maßgebenden Schlüffel für diefe Aufleilung der Steuern hat es nicht gegeben. Man war auf bloße Schätzung der Leiftungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden angewiefen, und der Erfolg diefer Schätzung war, daß jede Gemeinde fich benachteiligt glaubte. Es iß für den Landrabbiner auch fonß nicht leicht gewefen, fich eine Pofition zu verfchaffen und fie für die Dauer zu wahren. Das ößreichifche Kronland Mähren iß zu jener Zeit in fechs Provinzen eingeteilt gewefen; manche der Rabbinen in den Hauptftädten oder Vororten der Provinzen trugen von früher her gleichfalls den Titel רב המדינה. Und fo mußte es R. David O. fehen, wie der רב דקרעמויער והמדינה fich nicht fo einfach der Kompetenz des Landrabbiners fügen wollte, und es blieb ihm nichts anderes übrig, als die Intervention feines Landesfürßen oder Grundherrn, des Fürften von Dietrichftein in diefer Angelegenheit zu veranlaffen. Es mag ihm dies fchwer genug gefallen fein, aber es iß im Intereffe der mährifchen Judenheit. die einer einheitlichen Führung bedurfte, notwendig gewefen. Wie fehr diefe Intervention nötig war, geht auch aus dem Befchluffe hervor, der auf der Synode von Kremfier (Verfammlung der Landesdepußerten Mährens) 1694 gefaßt worden, der fich dagegen wenden mußte, daß feitens einzelner Gemeinden oder fogar einzelner Perfonen an die Landesbehörde petitioniert werde, wodurch das Anfehen des Oberrabbinats leiden mußte. Aber האמת יורה דרכו die Feßigkeit und die innere Wahrheit, die fich in feiner Wirkfamkeit, wenn fie manche auch als zu ftreng empfunden haben, kundtat, mußten auch hier fchließlich liegen.