Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 7-9 (April 1936)
- Date
- 1936-04-01
- Page
- Seite 252 (sequence 62)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2551369-2551412-2551416--2312-2553835- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nikolsburg oder Frankfurt. Ein Gewissenskonflikt. Am 19. März 1851 richtete Rabbiner Hirsch זצ״ל (damals Oberlandesrabbiner in Nikolsburg) an den Vorstand der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt nachfolgendes Schreiben (Concept), das, als historische Urkunde und für die Personlichkeit Rabbiner Kirschs וצעל außerordentlich charakteristisch, allgemeines Interesse verdient. Auf dieses Schreiben erwiderte der Vorstand der Israelitischen Religions-Gesellschaft, daß er es ablehnen müsse, Rabbiner Hirsch von seiner Zusage zu entbinden, da er ״damit einen Selbstmord an eigener heiliger Sache begehe und das junge Unternehmen im Keime ertötet würde“ (s. Concept einer Eingäbe Rbr. H’s an den österreichischen Kultusminister in der Jubiläumsnummer des ״Israelit“ S. 27). Damit war die Angelegenheit entschieden. Die Schriftleitung. S. g. H. Das Verhältnis, welches das gütige Vertrauen Ihrer geehrten Gesellschaft zu mir geknüpft, ist auf unerwartete Weise in eine solche Lage getreten, daß ich nur an dem Stabe der Offenheit und Geradheit die Stütze zu finden hoffen darf, die mich im Streite der ernstesten Pflichten zu einem reinen vorwurfsfreien Ziele führen könnte. Obgleich daher der ganze Ausgang noch zweifelhaft und die endliche Entscheidung ganz in Ihren Händen liegen wird, so halte ich mich dennoch aufs dringendste verpflichtet, Ihnen sofort von den betreffenden Ereignissen vorläufig die offenste Kunde zuzuführen, damit Sie von dem reinen jüdischen Standpunkte Ihrer geehrten Gesellschaft die Verhältnisse auf die gerechteste Weise zu würdigen im Stande sein mögen. Seit vier Jahren mit dem Lokalrabbinat der hiesigen Gemeinde und dem Oberlandesrabbinate der übrigen 51 Gemeinden Mährens betraut, konnte ich mich zwar in meinem lokalrabbinatlichen Verhältnisse in jeder Beziehung beruhigt und zufrieden finden, trug aber als Oberlandesrabbiner eine Verantwortung, der ich, ungeachtet des emsigsten, redlichsten Strebens. auch nur entfernt zu genügen außer Stand gesetzt blieb. Sowohl die allgemeinen politischen, als die speziell das Oberlandes- Theil davon au׳f das Temperament der Nation .... rechnete“. Abgedr. bei Dohm, a. a. O. Bd. II, S. 36. 134) Am stärksten bei Dietz: ״Kein Unwille, kein Selbstgefühl, keine edle Rache, keine Verzweif elung, unauslöschliche Züge, die außer Juden noch kein Mensch verleugnet hat, wenn er sonder seiner Schuld bis zur Ehrlosigkeit, Sklaverey oder Tot gemißhandelt worden!“ Dietz: ״Ueber Juden“ 1783, S. 44.