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Nahalat tsevi · 1936-04-01 · Heft 7-9 (April 1936) · p. Seite 247

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 7-9 (April 1936)
Date
1936-04-01
Page
Seite 247 (sequence 57)
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247 schäften mit einander auszugleichen suchen. Mendelssohns Methode besteht darin, das, was die Bindung an die außerjüdische Gesellschaft und das Bekenntnis zu deren Lehren ausmacht, für das Judentum als gleichgültig zu betrachten. Was dem vorassimilatorischen Judentum als sein eigenster Bezirk galt, nämlich das Aufgehen im besonderen jüdisch-geistigen Streben, im Erforschen des Gesetzes und der Lehre, wurde preisgegeben, zugmisten einer universalistisch gerichteten, weil mit Nichtjuden gemeinsam erstrebten Geistigkeit. Denn nur die Gemeinsamkeiten im Anteilhaben am Geiste der Elite konnten die Zugehörigkeit zu ihr rechtfertigen. Daher der eigentümliche Glaube, daß das Judentum keinen ihm besonders eigenen geistigen Gehalt aufzuweisen habe, und soweit die jüdischen Quellen einen solchen Lehrgehalt enthalten, er entweder mit dem Lehrgehalt der Vemunftreligion und Vernunftsittlichkeit übereinstimme, oder keinen Anspruch auf Geltung erhebe. Die Annahme einer besonderen jüdischen Geistigkeit mit dem Anspruch auf unbedingte Geltung würde die Begründung der Zugehörigkeit zur Geisteselite widerlegt haben. Diese Haltung Mendelssohns ist entsprechend ihren außerpersönlichen Vorraussetzungen die gemeinsame Haltung der jüdisehen Aufgeklärten, die sich der Aufklärungselite zureehnen. Der beherrschende Antrieb ihres Denkens und Wollens ist aus dem Bewußtsein der geistigen Gemeinsamkeit mit einer außerjüdischen Gesellschaft abzuleiten. So teilt N. H. Wessely die Wissenschaften in solche des Menschen und des Israeliten ein.126) Unter den ״Wissenschaften des Menschen“ versteht er sämtliche Gebiete, die im modernen Sprachgebrauch mit dem Begriff der allgemeinen Bildung zu umschreiben sind.127) Die ״Wissen- Schaft des Israeliten“ sei der Inhalt des jüdischen Schrifttums, dessen Endzweck die Belehrung über die Vorschriften des Religionsgesetzes darstelle. Das Verhältnis der beiden Wissenschaften zueinander wurde dadurch bestimmt, daß den ״Wissenschaften des Menschen“ auch an sich ein Wert zugesprochen wurde, der ״Wissenschaft des Israeliten“ aber, so hoch erhaben sie auch durch ihre göttliche Herkunft über denen des Menschen steht, nur in Verbindung mit den ersten. Denn so heißt es: ״. . . man 126) Wessely: ״Worte des Friedens uind der Wahrheit“ 1781. Die Schrift ist auf hebräisch erschienen, wir benutzen sie nach der im Jahre 1782 erschienenen Uebersetzung (Seite 2). 127) Ebenda, S. 3.

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