Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 7-9 (April 1936)
- Date
- 1936-04-01
- Page
- Seite 201 (sequence 11)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2551369-2551412-2551416--2261-2553784- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
201 daß die Halacha wie רבי יהודה entscheide: סומא פטור מכל המצות שבתורה. Da hörte er von der Lehre des גדול מצוה ועושה : ד חנינא ממי שאינו מצוה ועושה größer steht da, wer einem Pflichtgebot gehorcht, als einer, der ein Gebot aus freiem Willen erfüllt (weil die Besiegung des inneren Widerstandes, den jeder Zwang auslöst, als ein moralisches Plus zu bewerten ist). Da war er froh, wenn es hieß, daß die Halacha nicht wie ד יהודה entscheide. Wir dürfen demnach den Blinden weder in physischer noch in geistiger Beziehung auf eine Stufe mit חרש שוטה וקטן stellen. Insbesondere darf, wie aus תוס, מגילה י״ט כ״ד hervorgeht, der Blinde religionsgesetzlich vor dem Minderjährigen einen Vorzug beanspruchen, und zwar sowohl ein Blindgeborener als auch ein im Leben Erblindeter. Der Blindgeborene überragt den Minderjährigen als geistige Persönlichkeit: דכיון שהוא גדול ובר דעת עדיף טפי מקטן. Der im Leben Erblindete überragt den Minderjährigen kraft seiner vollwertigen Vergangenheit: דסומא עדיף מקטן שהרי נתחייב כבר מדאורייתא משא״ב בקטן Was also geht da vor? Wie kommt das talmudische Denken dazu, den Gedanken auch nur zu erwägen, daß סומא פטור מכל המצות שבתורה? Schon die Genesis dieses Gedankens, das Gebergreifen der Halacha von ihrem ursprünglichen Rechtsgebiete der Haftpflicht für angerichtete Schäden auf das ganze weite Gebiet des jüdischen Lebens, während die Vollwertigkeit des Blinden als Mensch ganz außer Frage steht —: schon diese Tatsache allein legt die Vermutung nahe, daß der Grundgedanke Halacha mit einer fundamentalen Tatsache der jüdischen Gedankenwelt verschlungen ist. Wir haben diese Tatsache bereits angedeutet, als wir von den göttlichen Rechtssphären spra^־ eben, in die dLer Talmud alle Sphären des Lebens verwandelt. Wir müssen nun dieser Tatsache der talmudischen Identität von Recht und Religion in ihrer Anwendung auf die halachische Behandlung des Blinden etwas tiefer auf den Grund schauen. Wie ist es also? Weil der Blinde nicht von den Rechtsordnungen der Gesellschaft erfaßt wird, ist er auch vom gesamten Bereich des jüdischen Pflichtlebens ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Nur sehende Menschen schweben der Thora als Obj ekt ihrer Gesetzgebung vor. Wie das Gesetz über die Haftpflicht des unvorsätzlichen Mörders nur den sehenden Menschen für sein Tun und Lassen verantwortlich macht, so ist es nur der sehende Mensch, zu dem das Gesetz Gottes in seiner Ganz-