Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 179 (sequence 69)
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1» Awrohom wußten die Landesherren, daß er ein ״Geadelter Gottes22״ fei. Sind wir auch noch fo weit von feinem Rang, fo gebietet uns doch die Segenspflicht,28 die uns (wie ihm) den Völkern gegenüber obliegt, ihren Verantwortlichen verflandlich zu fagen, wen fie zu Gafte haben.24 Wann und wo immer wir um Bleibe bitten oder um Einlaß, da können wir uns mit nichts anderem legitimieren als mit der Fügung und Führung Gottkönigs, unteres Vaters. Unter feinen Augen raften und wandern wir in — Zwangsgaftfchaft. Das ift der Wunderdornbufch, deffen Dornen die lodernde Gottesflamme nicht verzehrt. Dem auftrumpfenden Wollen ein aufreizendes Ärgernis; dem auftrumpfenden Denken ein Experimentierobjekt der Normalifierung; dem auftrumpfenden Fühlen nur Gegenftand des Spottes oder — Mitleides. Und ift doch nur ein Wunder, aber kein Rätfel — —. Im übrigen zeugt immer noch die Beharrungskraft des Gottgewollten für lieh felber. Beweift die Gefchichte nicht auch ftets wieder, daß die uralte noachide Ethik25 als tendenzbeftimmendes Prinzip der allmenfchliehen kulturellen Entwicklung unerfetzlich ift und - unüberwindlieh? Ihre edelmenfchliche Gefittung fchlägt eine ftarke und breite Brücke zwifchen der Eigenftaatlichkeit der Völker und der Gottesftaatlichkeii. So verfteht es lieh von felbft, daß die Zugehörigkeit des Golußjuden zu beiden Bezirken nichts in fleh widerfprechendes fein muß, vielmehr etwas durchaus angemeffenes fein kann. Sein wahrhaftes Bekenntnis zum Königtum Gottes fchließt die dankbare Treue zum gaftlichen irdifchen Staatsverband geradezu in fleh ein.26 — Zum Verhalten; das Schickfal der Zwangsgaftfchaft, deren Fährniffen wir ausgeliefert find, duldet ohnehin keine Machtpolitik, aber nicht erft aus Verzicht, fondern rein aus der Verpflichtung zum Menfchheitsfrieden27 und zur Heiligung von Gottes Namen28 gibt es für uns nur den einen Weg: Takt und Selbftzucht nach Gottkönigs Weifung gegenüber den Völkern und ihm, unferem wahren 22 I 23 6 (14!7 Raschi). 23 ß’r. r. 3912 (zu I 12 3 bzw. 22!8 לש^ה ובו, (עי' מהרז״ו. 2c s. I 23 4• 25 Ssanh. 56 b u. I 2!6 Hirsch Comm. 6 fundamentale Ver bote: Götzendienst u. Gotteslästerung (!כבוד), unerlaubter Geschlechtsverkehr u. Genuß von noch lebenden Tieren (l תארה), Diebstahl u. Mord (!קנאה); ihre behördliche disziplinarische Durchführung i. d. Gesellschaft ist das 7., ein G e bot. 26 s. V 238 Raschi; ß’r. r. 79 6 u. o. K. 26 Anm. 5. 27 מפני דרכי שלף, z. B. Git. 61a, Ramb./מלכי X 12. 28 s. o. Anm. I.