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Nahalat tsevi · 1936-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1936) · p. Seite 174

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 4-6 (Januar 1936)
Date
1936-01-01
Page
Seite 174 (sequence 64)
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174 Der Grund der besagten Befreiung liegt nämlich in der bedeutungsvollen Tatsache, daß das Thora-Judentum das eheliche Haus und die Erziehung der Kinder als das eigenste Lebensgebiet der jüdischen Frau betrachtet. Diesem hohen Wirkungskreise, der ihrer Hut anvertraut ist, sollen ihre Gedanken und ihre Kräfte so intensiv geweiht sein, daß sie durch keine ändere Pflicht gebunden sein darf, auf die sie sich an einem bestimmten Zeitpunkt derartig zu konzentrieren hätte, daß dadurch ihr eigenstes Lebensgebiet beeinträchtigt werden könnte. Sollte nun die Frau verpflichtet sein, dem Manne gleich mit תלמוד תורה sich zu befassen, so hätte sie nicht etwa die Wahl, zu irgend einer Zeit auch diese Pflicht zu erfüllen, sondern sie müßte sich ,,die ganze Zeit“ damit beschäftigen, und zwar in solchem Maße, daß keine Gewähr dafür bestünde, daß sie ihren eigensten Pf liehten in ihrem Hause noch nach Gebühr obliegen könnte. Denn die Ansprüche, die die Beschäftigung mit der Thoralehre, von jeher an den jüdischen Mann gestellt hat, sind nicht erfüllt, wenn nur ״Zeit-Brosamen“ dafür abfallen, womit man in unseren Tagen auch in den thoraliebenden Kreisen im allgemeinen sich begnügt oder begnügen muß. Die תלמוד תורה-Pflicht fordert unabgebrochene Beschäftigung Stunden und Stunden am Tage und in der Nacht. Von solcher Pflicht ist die Frau befreit. Daß aber die Frauen Pflichten und Lehren der Thora gründlieh kennen lernen sollen, geht aus der Thora selbst hervor, und zwar da, wo es heißt: ״Sammle die Männer, die Frauen nebst Kindern — ... damit sie hören und lernen den Ewigen zu ehrfürchten, so daß sie alle Worte der Lehre genau beobachten.4' Es gibt nun aber in Bezug auf die Vaterpflicht, seine Tochter in der Thora Unterricht genießen zu lassen, eine merkwürdig formulierte Meinungsverschiedenheit zwischen zwei unserer sehr bekannten Traditionslehrer. Der eine meint, aus einer uralten Ueberlieferung sei diese Vaterpflicht deutlich herzuleiten; Der andere bezeichnet es geradezu als etwas Verwerfliches, wenn der Vater solches tun oder veranlassen würde. Es kann sich hier natürlich unmöglich handeln um das Beibringen des Thorain- Inhaltes in Bezup auf Pflicht und Lehre, sondern es ist hier von der tiefschürfenden Beschäftigung mit לתלמוד. תורה die Rede, so wie. es für den Sohn durch den Vater ermöglicht werden soll. Die in den Begründungstiefen sich weit verzweigende Materie der mündlichen Lehre soll das Mädchen nicht gezwungen werden zu verarbeiten.

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