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Nahalat tsevi · 1936-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1936) · p. Seite 171

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 4-6 (Januar 1936)
Date
1936-01-01
Page
Seite 171 (sequence 61)
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171 jüdischen Ehe führt es aber mit sich, daß eine Mutter in der Regel, nicht bevor sie eine ״ältere“ Frau geworden war, in der Lage gewesen wäre, ein Richteramt zu bekleiden, ohne daß der ordentliche Gang der Rechtspflege darunter hätte leiden müssen. Der Zweckbestimmung der jüdischen Ehe und der physisehen Beschaffenheit der Frau Rechnung tragend, hätte das Interesse der Rechtspflege deshalb schon geboten\ die Frau ohne weiteres für die Ausübung des Richteramtes nicht in Betracht zu ziehen. Es würden diese Erwägungen vielleicht schon hinreichend gewesen sein, um die Tatsache zu begründen, daß auch das Vorsteheramt in einer Gemeinde von der Frau im allgemeinen nicht bekleidet werden konnte, wenn auch für unverheiratete und kinderlose Frauen keine solch großen Hindernisse in den Weg getreten wären. Es liegt nun aber der Gesetzesbestimmung, daß Frauen überhaupt nicht zu öffentlichen Aemtern, deren Wirkungskreis sich auch über Männer erstreckt, im jüdischen Staat zugelassen werden, noch ein ganz anderer Umstand zu Grunde. Die scheinbare Rechtsbeschränkung der Frau in dieser Hinsicht bedeutet die Wahrung des höchsten Besitztumes der jüdisehen Frau, welches durch das hebräische Wort 14״צניעות ausgedrückt wird. Dieses Wort ist mit der Uebersetzung ״Züchtigkeit“ noch nicht wiedergegeben; dessen Begriffsinhalt ist darin keineswegs erschöpft. Im צניעות kommen alle die Erscheinungen in der Lebensführung der jüdischen Frau zum Ausdruck, die den Geist der ״ קדושהHeiligkeit“ atmen, wozu die Thoralehre Israels Gemeinschaft beruft. Diese קדושה begnügt sich nicht mit Reinheit der Handlung und Lauterkeit der Gesinnung in jeder Lebensbetätigung. Sie reicht viel weiter. Sie fußt im Uebersinnliehen. Sie bezweckt zwar niemals eine Weitabgewandtheit oder gar eine Abtötung der im Menschen verankerten irdischen Triebe, aber sie erheischt wohl die höchstmögliche Veredlung der sinnlichen Empfindungen. Daher bedingt sie auch Beschränkung der Einflußsphären sinnlicher Reize. Den Gegensatz zu dem jüdischen צניעות bildet das פריצות. Dieses Wort bedeutet nicht in erster Reihe ״Ausgelassenheit“ oder ״Entartung“, sondern besagt vor allem, daß die Schranken, welche das צניעות dem Einfluß der Sinnenreize gezogen hat, durchbrochen sind. Das Judentum betrachtet nun das öffentliche Auftreten der Frauen überall da> wo ihre Waltung, sei es durch Handlungen oder Beratungen sich auch über Männer erstreckt, als eine Durchbrechung der Schran-

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