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Nahalat tsevi · 1936-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1936) · p. Seite 167

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 4-6 (Januar 1936)
Date
1936-01-01
Page
Seite 167 (sequence 57)
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167 ehelichen Umgang mit seiner Frau nicht weiter zu pflegen geneigt ist oder vermag. Wenn nun ein Mann den unabänderlichen Entschluß gefaßt hat, sich von,seiner Frau zu scheiden, so ist in normalen Fällen der Grund in einer tiefen Abneigung seitens des Mannes zu suchen. Sollte die Frau dennoch die Scheidung inhibieren können, so entstünde höchstens ein Eheleben nebeneinander, statt miteinander. Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung dieses Ehelebens wären dann nicht mehr vorhanden. Die Ehe hätte mithin ihren jüdischen Sinn verloren. Eine willkürliche Ehescheidung jedoch verpönt dieselbe Thorabestimmung, die dem Mann das Recht der Ehescheidung zugesteht. Die betreffende Thorastelle lautet nämlich: ״Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimntt und sie seine Abneigung weckt, da er an ihr eine ערות דבר gefunden hat, so daß er ihr einen, Scheidungsbrief schreibt und diesen in ihren Besitz gelangen läßt . . .־“ Es darf somit der zugestandene Grund der Ehescheidung für den Mann nur in einer ערות דבר bestehen, die seine Abneigung gegen seine Frau in solchem Grade hervorruft, daß der Sinn der ehelichen Verbindung zerstört ist. Die Worte ערות דבר stellen hier einen Begriff dar, der einen der Frau durch ihr Verschulden anhaftenden Makel zum Ausdruck bringt. Die jüdische Tradition hat uns die Meinungsverschiedenheit überliefert, die hinsichtlich der näheren Präzision dieses Begriffes zwischen den Schülern des Schamai und den Schülern des Hillel herrschte. Schamais Schüler wollten das Recht der Scheidüng beschränkt wissen auf den Fall, daß die Frau sich ein blutschänderisches Delikt hatte zu Schulden kommen lassen. Sie identifizierten nämlich den Ausdruck ערות דבר (buchstäblich übersetzt: ״die Schande einer Sache“) mit דבר ערוה (buchstäblich übersetzt: ״die Sache einer Schande“), womit immer auf Blutschande hingedeutet wird. Hilleis Schüler dahingegen hielten an der Differenzierung dieser beiden Ausdrücke fest und interpretierten ערות דבר dahin, daß der Makel, der die Abneigung hervorruft, schon in der Schande eines anderen Vergehens bestehen kann. ״ :אפילו הקדיחה תבשילוSelbst, wenn sie ein Essen hat anbrennen lassen“, so drücken sie sich aus, hat der Mann das Recht, sich von seiner Frau zu scheiden. ir ׳ > r«>»1״jt ü. w*‘ - "3u s״ /jawäkj■'~ -

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