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Nahalat tsevi · 1936-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1936) · p. Seite 165

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 4-6 (Januar 1936)
Date
1936-01-01
Page
Seite 165 (sequence 55)
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165 dig machen, die in der Thora für die wissentliche Ehebrecherin mit dem wissentlich sie entheiligenden Ehebrecher angedroht wird mit den Worten: ״Sie. sollen beide sterben.“ Im jüdischen Eheleben haben Mann und Frau ein gl eidies Piecht, welches bedingt ist durch das ״Geheiligt-sein“ der Frau für den einen Mann. Die jüdische Ehe bezweckt die Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes in menschenrechtlichem Sinne. Das Menschenrecht schlechthin erheischt, daß nicht nur die Mutterschaft, sondern auch die Vaterschaft des Kindes fest-, steht. Polygamie kann nie die Vaterschaft gefährden. Polyandrie dahingegen hebt sie auf. Da wo eine Polyandrie besteht, wird das Recht des Vaterseins willkürlich verkürzt zugunsten des Mutterseins, wenn nicht ganz vernichtet. Nur im patriarchalen Menschenkreis besteht das Recht des Vaterseins ebenbürtig neben dem von der Schöpfung dem Weibe verliehenen Recht des Mutterseins. Es liegt mithin wieder verankert in dem Unterschied der natürlichen Zweckbestimmung, die zwischen dem Manne und dem Weibe besteht, daß der jüdische Mann sich eine Frau ״heiligt“ und nicht umgekehrt die jüdische Frau einen Mann. Die Monogamie (Ehe mit einer einzigen Frau) ist vom jüdisehen Standpunkte aus nur als Konvention zu betrachten. Allerdings eine so allgemein anerkannte, daß in der jüdischen Geschichte seit mindestens 2500 Jahren die polygamischen Ehen zu den Ausnahmen gehören. Es gibt aber Fälle, wo es im jüdischen Staat seitens der Frau nicht verhindert werden kann, daß ihr Mann (sogar abgesehen von der Schwagerehe, welche Thora- Vorschrift ist) noch eine zweite Frau heiratet. So z. B., wenn die Ehe 10 Jahre lang kinderlos geblieben ist. Es ist eben das Recht des Vaterseins verknüpft mit der Pflicht der Ehe zu diesem Zwecke. Diese unzweideutige Vorschrift der mündlichen Lehre stützt sich auf das bei der Schöpfung des Menschenpaares erlassene Gebot: ״Bevölkert die Erde“, dessen Vollziehung aber nur, wie aus mehreren Ausdrücken an dieser und sonstiger Stelle der heiligen Schrift abgeleitet wird, dem Manne als Pflicht obliegt. Es besteht mithin im Judentum keine Pflicht des Mutterseins, keine Pflicht für die Frau, eine Ehe einzugehen. Dadurch ist sie auch der Pflicht enthoben, für den Unterhalt des Mannes zu sorgen. In dem Dokument der Kethuba, das der Mann beim Eingehen der Ehe seiner Frau ausstellt, heißt es aus-

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