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Nahalat tsevi · 1936-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1936) · p. Seite 144

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 4-6 (Januar 1936)
Date
1936-01-01
Page
Seite 144 (sequence 34)
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144 Im ״Israelit“ Jahrgang 1866 wird unter dem Titel: ״Die Beschlüsse der Rabbiner Versammlung von Mihalowitz“ über eine Rabbinerversammlung berichtet, an der 24 ungarische Rabbonim zur" Beratung religiöser Fragen in Mihalowitz teilnahmen. Aus dieser Beratung gingen folgende Beschlüsse hervor: ״Es ist verboten, einen religiösen Lehrvortrag in einer Sprache zu halten, deren sich die Völker der Welt bedienen. Ebenso ist es verboten, einen solchen Lehrvortrag anzuhören. Deshalb ist jeder Jude verpflichtet, der hört, wie ein Rabbiner oder ein anderer in einer fremden Sprache predigt, die Synagoge zu verlassen und fortzugehen. Der Prediger muß in jener jüdischdeutschen Sprache predigen, deren sich die gesetzestreuen Juden hierzulande beim Reden zu bedienen pflegen. Es ist verboten, in eine Synagoge zu gehen, um dort zu beten, in der der Almemor nicht in der Mitte steht. Es ist verboten, eine Synagoge mit einer Kuppel zu versehen. Es ist verboten, Vorbeter und Chorsänger in besondere Gewänder (Ornat) zu kleiden, so daß sie den Funktionären anderer Kulte ähneln. Es ist verboten, die Scheidewand, die die Frauensynagoge von der Männersynagoge trennt, so herzustellen, daß die Männer die Frauen sehen können, sie werde vielmehr wie von altersher angebracht. Synagogen, in denen dies nicht der Fall ist, dürfen nicht betreten werden. Es ist verboten, ein Gebet mit Chorbegleitung anzuhören,, und erst recht, an einem solchen Gebet teilzunehmen und mit Amen zu antworten, selbst wenn man dadurch genötigt wäre, für sich allein zu beten. Synagogen, die ״Chorschul“ heißen, dürfen, nachdem sie Häuser der Gesetzesverachtung sind, selbst bei Lebensgefahr nicht betreten werden. Es ist verboten, eine Trauung in der Synagoge vorzunehmen, sie darf nur unter freiem Himmel stattfinden. Es ist verboten, irgend eine jüdische Gepflogenheit oder einen synagogalen Brauch, der uns von unseren Vorvätern herabgekommen ist, zu verändern.“ — Diese Beschlüsse wurden außer den 24 Rabbonim, die in Mihalowitz versammelt waren, von weiteren 46 Rabbonim und Dajonim unterschrieben, die nachträglich ihre Zustimmung gaben, und vom Rabbiner zu Szikso als Psak Beth Din veröffentlicht.

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