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Nahalat tsevi · 1935-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1935) · p. Seite 80

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1935)
Date
1935-10-01
Page
Seite 80 (sequence 82)
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80 möglich, nachdem der richtige Abstand von den Ereignissen gegeben war. Ganz entsprechend wäre es auch unmöglich gewesen, das erste Jahr des Aufenthalts in Ägypten als das 220. zu bezeichnen, obwohl rückblickend das 210. das 430. genannt werden konnte. Die Vorgeschichte eines Ereignisses kann erst dann der mit diesem einsetzenden Epoche zngerechnet werden, wenn es sich durch die Tragweite seiner Folgen mit genügender Klarheit abzeichnet. Das setzt einen erheblichen Abstand voraus. Bezüglich des von Jiphtach behaupteten dreihundertjährigen Besitzes hebt A. Marcus (S. 39) mit Recht hervor, daß hierbei die Besitzzeit des Siehon von etwa 50 Jahren eingerechnet ist. Jiphtach wollte zum Ausdruck bringen, daß der damalige Besitzstand von Amon seit unvordenklicher Zeit (daher die runde Zahl 300) nicht angefochten worden war. Hierbei war es gleichgültig, ob Israel selbst die ganze Zeit Besitzer war. Auch die Zeit des Vorbesitzers Siehon kam Israel zu Gute. Denn auch gegen ihn hätte Amon sein angeb־ liches Recht auf das Land geltend machen müssen. Auch auf diese Zeit paßte also: ומדוע לא הצלתם בעת ההיא! Zivilrechtlich findet diese Rechtsauffassung ihr Gegenstück darin, daß der Besitz des Vorbesitzers unter Umständen dem Erwerber zur Begründung der חוקה zugerechnet wird. (vgl.7רמב״ם פיעב מהלב מוען־ ממען הל׳ ו׳) Buchbesprechung. In dem zweiten Monatsheft des ״Hochlandes“, der bekannten von Karl Muth herausgegebenen Monatsschrift finden! wir Ausfuhrungen über die Schöpfungsgeschichte unter dem Titel ״Menschheit und Volk im biblischen Schöpfungsbericht“ von Emst Michel, die auch bei unseren Lesern großes Interesse finden dürfte, da sie eine Reihe von Gedanken auf weisen, die mit unserer Auffassung und speziell mit der im Kommentar von Rabbin er Hirsch niedergelegten übereinstimmen. Wir lassen eine der charakteristischsten folgen und verweisen im übrigen auf das Heft selber. ״Die biblische ״Vorgeschichte“, die der Erwählung und Be־ rufung Abrahams und in ihm des Volkes Israel vorausgeht, hat im Zusammenhang der biblischen Bücher vorzüglich den Sinn, zu erweisen, daß der Gott Israels kein anderer ist als der Schöpfer des Alls und der Vater des ganzen Menschengeschlech־ tes: der Menschheit und aller ihrer Völker. So bezeugt Er sich denn auch in der vorisraelitischen Weit sowohl als Elokim, d. h. als der erhabene Gott Himmels und der Erde, wie als J . . . ., d. h. als der persönliche Vater des Menschenvolkes, und als beides in Einem (J . . . . Elokim). Wir bemerken nun weiter^ daß den Akten der Erschaffung

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