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Nahalat tsevi · 1935-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1935) · p. Seite 79

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VI (5696) 1935/36
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1935)
Date
1935-10-01
Page
Seite 79 (sequence 81)
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79 Zur jüdischen Chronologie. Von Dr. Ph. Biberfeld. In seiner Entgegnung, Heft 11/12 S. 315, hält Herr Dr. Kahan an seiner Auffassung fest, daß die Weitschöpfungsära nicht auf Tradition beruhe und daher für die jüdische Chronologie außer Betracht bleiben könne. Für das Gegenteil fordert er Beweise. Mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung dieser Frage sei hierzu noch das folgende bemerkt. Bekanntlich ist es ein dem Höchsten Gerichtshof obliegendes Thoragebot, die Schmittojahre zu zählen und die Jobeijahre zu heiligen, (vgl. רמב״ם פיי מהלב׳ שמיטה ויובל ד,ל, א׳) Schmitto und Jobei waren die Grundlagen der gesamten Wirtschaftsordnung der Thora. Ihre Verwirklichung war von der Erfüllung jenes Thoragebots durch den Höchsten Gerichtshof bedingt. Selbst wenn keine ausdrückliche Überlieferung bestehen würde, wäre daher nicht daran zu zweifeln, daß nach der Einnahme des Landes die Jobelzählung durch den Höchsten Gerichtshof begonnen hat. Wie tief die hierauf beruhende Schmitto-Institution im Volke verwurzelt war, lehren die Worte (:(עמום ח׳ ה׳ והשבת ונפתחה בר, welche zeigen, daß sogar im Zehnstämmereich das Schmittojahr allgemein beobachtet wurde. Nur so wird es auch verständlich, daß* za den überlieferten Fragen (חקירות), welche den Zeugen vorzulegen waren, auch die gehörten, in welchem Siebenjahr des Jobei und in welchem Jahr dieses Siebenjahrs das betreffende Ereignis stattgefunden habe. ('סנהדרין פרק ה׳ א) Bei diesem Sachverhalt entspricht es lediglich der Natur der Dinge, wenn man annimmt, daß der Höchste Gerichtshof über diese das ganze Wirtschaftsleben beherrschende und im ganzen Volke als bekannt vorausgesetzte Zeitrechnung eine laufende Tradition besaß. Wir wissen zudem, daß noch zur Zeit der Geonim eine ununterbrochene Tradition (איש מפי איש) darüber bestand, daß während des babylonischen Exils nur Schmitto- und keine Jobeijahre gezählt worden sind. (רמב*ם שם הל׳ ה׳; סמיג עשין קניג) Gegenstand dieser überlieferten Jobeirechnung waren naturgemäß nur die verflossenen Zeiträume. Die geschichtliche Gliederung dieser Zeiträume, wie sie im Seder Olam niedergelegt ist, hat daher dieser Tradition gegenüber nur sekundäre Bedeutung. Daher ist die Zuverlässigkeit des Gesamtzeitraums vom Auszug bis zur 2. Zerstörung von der der geschichtlichen Einzelangaben nicht abhängig. Wenn A. Marcus (S. 16) sich in dieser Hinsicht auf das in diesem Zusammenhänge etwas mystisch klingende: אתם אפילו שוגגים beruft, so ist das nach dem Dargelegten nicht erforderlich. Die Große des Gesamt- Zeitraums beruht ja gerade nicht auf den historischen Einzelangaben. Weiterhin ergibt sich aber, daß die Gesamtzahl verbindlich bleibt, selbst wenn man glaubt, den Einzelangaben nicht folgen zu können. Unter dieser, lediglich aus der Natur der Dinge folgenden, Voraus- Setzung stimmt Herr Dr. K. der hier vorgeschlagenen Deutung der Zahl 480 zu. Er erhebt nur noch den Einwand, daß die Worte: לצאת ביי מארץ מצרים sich sonst nur auf den Auszug selbst beziehen und außerdem zur Zeit von Jiphtach bereits 300 Jahre seit der Eroberung Transjordaniens verflossen waren. In erster Hinsieht ist zu bemerken, daß die Datierung לצאת ביי מארץ מצרים sonst nur in der Thora vorkommt in unmittelbarem Anschluß an das Ereignis des Auszuges. Dort war natürlich eine Datierung nach einer Ära des Auszuges noch nicht denkbar. Eine solche war erst Jahrhunderte später

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