Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VI (5696) 1935/36
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1935)
- Date
- 1935-10-01
- Page
- Seite 31 (sequence 33)
- Belongs to
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51 Freien Vereinigung sein letzter Gesang, eine Segensqnelle, die er uns für Generationen eröffnet hatte. Und in heissem Gebet ruhte sein Auge auf diesem seinem jüngsten Kind, dass es wachse und sich ausbreite zum Segen für Gesamt-Israel auf dem Erdenrunde. Er konnte es nicht voraussehen, erlebte es aber vielleicht mit ahnender Seele, wieviel Liebe und Segen diese seine Vereinigung in die Täler von Not und Tod während des Krieges Jahre hindurch ausschicken würde. Wir wollen im Frieden, aber in schwerer Notzeit, das Werk fortsetzen und damit das Andenken des grossen Führers, in dessen Geist wir heute noch leben, arbeiten und bauen, ehren. Der Rechtserwerb durch einen unbeauftragten Geschäftsführer nach biblisch-lalmudischem Recht. Von Dr. Paul Galewski, Berlin. Die nachfolgenden Ausführungen sind für nichtjüdische Juristen geschrieben worden, denen die Materie^ des biblisch-talmudiscben Hechts von Grund aus fremd ist. Daraus erklären sich Aufbau und Anlage der Arbeit, die sich nachträglich nicht mehr ändern ließen, ohne dem Ganzen ■einen Charakter zu nehmen. Das mögen die ganz anders vorgebildeten Leser dieser Zeitschrift verzeihen. Wenn ich es wage, gerade ihnen diese Ausführungen vorzulegen, so geschieht es vor allem deshalb, weil hier der (bisher seltene) Versuch gemacht worden ist, an ein talmndisches Problem mit juristischen Mitteln heranzugehen. Dieser Versuch, gleichgültig ob er im vorliegenden Sonderfalle gelungen ist oder nicht, mag nicht ohne Wert erscheinen aus der Erwägung, daß sich hier für den talmudisch gebildeten Juristen ein neues Tätigkeitsfeld eröffnen könnte. Schon oft hat man versucht, das biblischtalmudische Recht in Gesamt- oder Einzeldarstellungen in den Rahmen der allgemeinen Jurisprudenz einzug’iedern. Solche Versuche können naturgemäß nur zu einer Bereicherung des allgemein-juristischen Schrifttums führen, fördern aber unsere eigenen jüdisch-wissenschaftlichen Interessen höchstens indirekt. Hier ist nun der umgekehrte Weg beschritten worden durch den Versuch, mit allgemeiu־j uristischen Arbeitsmethoden zur Lösung eines talmudischen Problems beizutragen, um auf diese Weise die Methoden der allgemeinen Jurisprudenz unseren speziellen jüdisch-talmudischen Arbeitsgebieten nutzbar zu machen. Ob sich hieraus eine Bereicherung unserer Arbeit ergeben kann, mögen die Leser entscheiden. Der Aufsatz ist unter engster Zusammenarbeit mit dem vor 4*/2 Jahren erst siebennndzwanzigjährig aus dem Leben geschiedenen Radiner Jeschiwoh- Bochur Chajim Portnoy entstanden. Seinem Andenken sei der nachfolgende Abdruck gewidmet.