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Nahalat tsevi · 1935-08-01 · Heft 11-12 (August 1935) · p. Seite 326

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 11-12 (August 1935)
Date
1935-08-01
Page
Seite 326 (sequence 36)
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326 schaft eine wichtige Rolle spielt66) — welche ideellen Garantien für die rechtmäßige Verhaltungsweise eines Geschäftspartners vorhanden sind, in Bezug auf die Juden, von ihrem Religionsgesetz her beantwortet. Auch noch in den durch den Beginn der Assimilation heraufbeschworenen Erörterungen über die bürgerliche Verbesserung der Juden, spielt die Rücksicht auf die Gebundenheit der Juden an ihr Religionsgesetz eine große Rolle. So wird ausführlich besprochen, ob die Juden ohne Verletzung ihrer Sabbathvor- Schriften zum Soldatendienst herangezogen werden können.67) Und selbst bei den der eigentlichen Emanzipation unmittelbar vorangegangenen Besprechungen der zuständigen Beamten wurde dieser Gesichtspunkt geltend gemacht. Es wurde vielfach gegen die Gleichberechtigung der Juden das Bedenken vorgebracht, daß das Religionsgesetz ihnen die Erfüllung aller Pflichten gegenüber dem Staate nicht gestatte.68) Diese Einordnung der Juden in eine eigene Kategorie hatte im vorassimilatorischen Zeitalter den Standort der Juden gegenüber der Umwelt bestimmt. Sie hat aber auch die spätere Entwicklung weitgehend beeinflußt, weil diejenigen Juden, die diesen Standort verließen, erst eine neue gesellschaftliche Einordnung erfahren mußten. Die Möglichkeit einer neuen Einordnung setzte aber eine Wandlung im Aufbau der nichtjüdischen Gesellschaft voraus. Schärfer ausgedrückt, ein Wechsel des jüdischen Standortes konnte nur durch eine Umwandlung im Aufbau der nichtjüdischen Gesellschaft vor sich gehen,durch welche sich den Juden die Möglichkeit einer neuen Einordnung bot. Um daher den Wechsel des jüdischen Standortes zu verstehen, müssen wir uns erst über die sozialgeschichtlichen Wandlungen der deutschen Gesellschaft klar werden. 66) ״Wirtschaft und Gesellschaft“, Teil II, Kap. 6. ׳ ־ ׳ ־'־! 67) Dohm, a. a. O. Bd. II, S. 222 ff. 68) Freund, a. a. O. Bd. I. S. 75. , (Wird fortgesetzt.)

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