Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 11-12 (August 1935)
- Date
- 1935-08-01
- Page
- Seite 325 (sequence 35)
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325 tige Einschätzung und Bewertung, soweit sie die Gesamtheit der zur anderen Welt Zugehörigen betraf. Die Eigentümlichkeiten des jüdischen Auftretens, ihre Sprache, ihre Sitten und Gewöhnheiten, werden als selbstverständliche Züge ihres Wesens betrachtet.64) Der absolutistische Staat des 17. und 18. Jahrhunderts, auch solange er auf christliche Gesinnung seiner Untertanen Wert legt, achtet die eigene Lebensweise der Juden. Da die Bekehrung der Juden höchstens begünstigt, aber nicht direkt betrieben wird, so erachtet man es als selbstverständlich, daß die Juden, die nun einmal nicht zum Christentum übertreten wollen, gemäß ihrer religiösen Gesetze ihr Leben einrichten. Daher unterstützt der Staat die Rabbiner und Aeltesten im Vorgehen gegen renitente Mitglieder ihrer Gemeinden. Man kann sich zwar erklären, daß Menschen einer ״falschen4* Religion anhängen, aber ein Mensch ohne jede Religion ist nicht gut vorstellbar, er müßte denn ein ״Gottloser44 sein, den der Staat wie jeden anderen Verbrecher behandeln muß. Daher rechnet der Staat und die nichtjüdische Gesellschaft mit der Verbundenheit der Juden mit ihrer Religion und der Befolgung ihrer Vorschriften. Denn wenn auch die Juden in Fragen des ״Dein44 und ״Mein44 für unzuverlässiger gehalten werden als die Christen, so bietet doch ihr Gebundensein an ihre Religion eine gewisse Gewähr dafür, daß sie sich den Christen gegenüber nicht frei von jeder moralischen Verpfliehtung erachten. Die Erörterung über die Zuverlässigkeit der Juden, zumal, ob sie sich an ihrem einem Nichtjuden gegenüber geleisteten Eid für gebunden halten, — eine Frage, die immer wieder besprochen wurde65) —hatte eigentlich nicht den Juden, sondern das Judentum zum Gegenstand. Wer nicht daran zweifeite, daß das Religionsgesetz einen solchen Eid für verbindlich erachtet, der konnte sich in diesem Punkte auf den Juden verlassen, denn, wie der ״Ordentliche Lehrer der Rechte44, Philipp Jakob Heisler aus Halle, schrieb: Ein Jude, ״wenn er ein rechtschaffener Israelite seyn und der göttlichen Verheißungen teilhaftig werden will44 darf auch gegen Andersgläubige keinen falschen Eid leisten. Daß aber die Juden der ״göttlichen Verheißungen teilhaftig werden44 wollen, war selbstverständlich. So wurde die Frage — die, wie Max Weber zeigt, in jeder Gesell- 64) Mieses, a. a. O. S. 89—90. 65) Philipp Jakob Heisler: ״Beantwortung der Frage, ob die Zulassung eines Judeneides wider einen Christen bedenklich sey?“ Halle 1778, Nähere Literatur daselbst. S. 8.