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Nahalat tsevi · 1935-08-01 · Heft 11-12 (August 1935) · p. Seite 319

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 11-12 (August 1935)
Date
1935-08-01
Page
Seite 319 (sequence 29)
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319 richts setzt zwar einen höheren Grad persönlicher Annäherung voraus, doch auch sie bleibt durch das Wissen um die Fremdheit des Begegnungspartners bestimmt. Ein gemeinsames Studium führt nur dann zur Bildung von Gemeinsamkeiten, wenn es ein gemeinsames, geistiges Streben, die Erwerbung gleichmäßiger, geistiger Haltung zum Ziele hat. Solche Bestrebungen waren bei den gemeinsamen Studien der Christen und Juden um diese Zeit nicht vorhanden. Der Jude lernte die profanen Wissens־ fächer bei den Christen wegen ihres praktischen Wertes, oder auch aus persönlichem wissenschaftlichen Interesse, erstrebte aber durch sie keine Aufnahme in einen Kreis von Menschen, deren Haltung durch einen ähnlichen Bildungsgang bestimmt gewesen wäre. Auch die Juden, welche studierten, blieben gesellschaftlieh im Ghetto verankert. Aus ihrem Studium ergab sich keine Zurechnung zu einer außerjüdischen Gruppe von Studierten.51) Ebenso konnte das gemeinsame Betreiben hebräischer Studien keine gesellschaftliche Vereinigung von Juden und Nicht Juden bewirken. Denn das gemeinsame Interesse am Hebräischen war ein äußerliches und bezog sich bloß auf die Kenntnis der Sprache. Schon der Zweck der hebräischen Sprachkenntnisse, nämlich die Auslegung der Bibel, führte Juden und Nichtjuden auseinander. Daher können diese Begegnungen von Juden und Nichtjuden nicht als die Vorform der gesellschaftlichen Verbindung des Assimilationszeitalters angesehen werden.52) Sie unterscheiden sich grundsätzlich durch ihren völlig anders gearteten Zweck. Wohl aber hatte das Vorhandensein dieser Zweckbegegnungen das Zustandekommen der nachassimilatorischen Begegnungsform praktisch ermöglicht. Denn auf diese Weise erschien die Begegnung an sich nicht als eine Neuerung, und die Tragweite ihrer neuen Form war nicht ohne weiteres zu erkennen. Nur so läßt sich die auffallende Tatsache erklären, daß die Assimilation in ihren Anfängen bei den Rabbinern und Aeltesten der Gemeinden auf keinen Widerstand stieß, obwohl sie das auch vom Staat aus gebilligte Recht hatten, gegen unfügsame Glieder ihrer Gemeinde vorzugehen.53) Es gehört zur Charakteristik des Verhältnisses zwischen Juden und Christen um diese Zeit, daß sie sich über die Frage, was sie voneinander trennt, nicht aussprachen. Mendelssohn stellt 51) I. Eschelbacher, a. a. O. 52) Gegen S. Stern, a. a. O. S. 118—119. 53) Ebenda, S. 103.

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