Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 11-12 (August 1935)
- Date
- 1935-08-01
- Page
- Seite 300 (sequence 10)
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300 Von dem mit der Gloriole der davidischen Abstammung umschwebten Exilsfürsten an bis zu den Inhabern des Gaonats war es eine freiwillige Unterordnung der Gesamtheit, eine Begabung der Inhaber dieser führenden Stellungen mit der Verantwortlichkeit. Dies aber ist das Wesen der Konstruktion aller Gemeinschaftsvertretungen auch unserer Tage. Nun hat allerdings auch die Religionsnorm eine anderweitige Konstruktion, sobald man die Gemeinschaftsaufgaben auf die kommunal umgrenzte jüdische Eeligionsgemeinde beschränkt. So mochte es gekommen sein, daß man, solange die übergeordnete Organisation der Gesamtheit vorhanden war, eigentlich von der ״Kehillah“ sehr wenig sprach und hörte, während dieselbe später beherrschend in den Vordergrund trat. Es ist deshalb, ganz abgesehen von dem religiösen Hintergrund, ein ganz interessanter Vorgang, der sich da in Palästina abspielt und seine Wellen in die Golah wirft. Dort ist ja, durch die Mandatarmacht geschaffen, eine Art Gesamtheit und, gleichfalls durch die Mandatarmacht, ein im Religionsgesetz nicht verankerter Träger der Gemeinschaftsaufgabe ins Leben gerufen. Nun ringt mit dieser Schöpfung die mit Altersranzeln überdeckte Einrichtung der Kehillah, eben deshalb, weil, im Prinzip wenigstens, die übergeordnete Organisation, die oktroyierte Gemeinschaft (Kneses Jisroel) sich bei der Lösung der Gemeinschaftsaufgaben nicht an der ßeligionsnorm orientiert. Man betrachtet dieses Streben nur allzugerne als mit den Eierschalen des Galuth behaftet. Mögen wir einen Augenblick Halt machen zu einem kurzen geschichtlichen ßückblick. Der ״Austritt“ erfolgte bekanntlich im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts wohl hauptsächlich deshalb, weil die Lösung einer Gemeinschaftsaufgabe, der Gebetsstätte nach ihrer äußeren Ausstattung und nach Form und Inhalt der Gebete, Wege versucht hatte, die fernab von der Tradition lagen, ln Ungarn allerdings kam noch eines dazu. Dort sollte, ähnlich wie heute in Palästina, durch den Staat eine Gemeinschaft geschaffen werden; gegen diesen Versuch, der allerdings dort von jüdischen Kreisen der traditionellen Grundlage beraubt wurde, wandte sich mit Erfolg 1869 der ״Austritt“ mit allen Konsequenzen. Aber man frage einmal den Ksav Sofer 8. A. und seine Gesinnungsgenossen, ob es ihnen jemals beigefallen wäre, einer übergeordneten, religionsbaren Gemeinschaft zuzustimmen, wenn sie nur für die ״rein religiösen“ Aufgaben ihre autonome Kehilla gerettet hätten. — 1