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Nahalat tsevi · 1935-06-01 · Heft 9-10 (Juni 1935) · p. Seite 256

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 9-10 (Juni 1935)
Date
1935-06-01
Page
Seite 256 (sequence 30)
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256 Zeit die Beschäftigung mit den profanen Wissensfächern verboten gewesen wäre. Sie wurden von Einzelnen auch zu dieser Zeit betrieben, ohne daß sie sich dadurch einer Verfolgung ausgesetzt hätten. Ebenso wurde die hochdeutsche Sprache, und übrigens auch die französische, von denjenigen gesprochen, für die sich der Gebrauch dieser Sprachen praktisch im Verkehr mit der Umweit, in erster Reihe mit den Behörden, als nützlich erwies. Es wird später zu zeigen sein, daß das Revolutionierende in den Be- Strebungen der jüdischen Aufklärer nicht in der Durchbrechung eines bestehenden Verbotes gegen das Erlernen der deutschen Sprache und die Aneignung außerjüdischen Wissens bestand, sondern in der Erhebung dieser Disziplinen zu einem Bildungselement ersten Ranges. Die liberale Geschichtsschreibung, die sich selbst noch im Kampf gegen die Welt der Tradition befand, entnahm ihre Belege den Aeußerungen der Aufklärer, die freilieh im Jüdisch-Deutschen das Haupthindernis ihrer Bestrebungen sahen. Ihnen erschien der Gebrauch des Jüdisch-Deutschen als die Ursache der ״Kulturlosigkeit“ des Ghettos. In der Tat standen in diesem Kampf nicht Jüdisch-Deutsch und Hochdeutsch einander gegenüber, sondern zwei Kulturen, die jüdischtalmudische und europäisch-rationalistische, als deren Ausdrucksform Hochdeutsch und Jüdisch-Deutsch einander begegneten. Als bloßes Verständigungsmittel, als eine Art Fremdsprache war das Hochdeutsch auch den Juden der vorassimilatorischen Zeit zugänglich. Daß das Hochdeutsche bei ihnen vorläufig eine so untergeordnete Rolle spielte, lag daran, daß die geistige Welt des Ghettos im Jüdisch-Deutschen eine ihr adäquate Ausdrucksform fand. Wir haben an dieser Stelle weit ausholen müssen, um das ״nationale Merkmal“, das durch die eigene Sprache gegeben war, verständlich zu machen. Dabei haben wir gleichzeitig erkannt, daß die sprachliche Sonderstellung kein formelles Trennungsmoment bedeutete, sondern einen Ausdruck für das geistige Prinzip des Andersseins darstellte. Umsomehr mußte sie als eine Erscheinungsform der nationalen Eigenheiten erkannt und gewertet werden. Als zweites ״nationales“ Merkmal der Juden muß neben der eigenen Sprache die Bevorzugung einer spezifisch jüdischen deutschen Juden vor Mendelssohn“, in der Festschrift für M. Philippsohn 1916.

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