Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 9-10 (Juni 1935)
- Date
- 1935-06-01
- Page
- Seite 239 (sequence 13)
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239 § 57. Der Waad Leumi hat seine volle Aufmerksamkeit der Wah־ rung und Förderung des Wirtschaftsfriedens innerhalb der Ke־ nesseth Jisrael, der Versöhnung der Klassengegensätze, der Ver־ hinderung von Terrorakten jeder Art, dem Wohl der jüdischen Arbeiter zu widmen. § 58. Dem Waad Leumi tritt eine vom Oberrabbinat aus dessen Mitte zu ernennende Persönlichkeit zur Seite, die den Titel Nassi führt. Der Nassi soll in steter Fühlung mit dem Waad Leumi bleiben. Er soll seine ganze Autorität lehrend und aufklärend dafür einsetzen, daß die Tätigkeit des Waad Leumi vom Geiste der Thora erfüllt sei und seine Maßnahmen im Einklang mit den Gesetzen der Thora stehen. IV. Abschnitt. Finanzwesen. § 59. Die Ortsgemeinden erheben zur Deckung ihres etatmäßig festgesetzten Jahresbedarfs Steuern und Gebühren nach Maß־ gäbe der vom Gemeindetag erlassenen und vom Hohen Kommis־ sar genehmigten Richtlinien. Der Jahresbedarf der zentralen Organe wird in Form von Zuschlägen auf die Ortsgemeinde entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder umgelegt. Der Eingang aus den Zuschlägen ist unverzüglich an den Zentralrat bzw. an den Waad Leumi abzuführein. § 60. Gebühren können für die Benützung der Institutionen der Ortsgemeinden oder der Kenesiseth Jisrael erhoben werden. § 61. Leistungsschwachen Ortsgemeinden können aus der Kasse des Zentralrates Vorschüsse oder Zubußen bewilligt werden. § 62• Die staatlichen Behörden sind berechtigt, die Finanzgebarung sowohl der örtlichen wie auch der zentralen Kassen einer jährlichen Kontrolle zu unterziehen.