Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 9-10 (Juni 1935)
- Date
- 1935-06-01
- Page
- Seite 238 (sequence 12)
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238 der Kenesð Jisrael. Sie ist für alle Fragen zuständig, die auf dem Gebiete der Wirtschaft und der Politik liegen. Für das Erziehungswesen ist sie keineswegs zuständig. § 49. Die Delegiertenversammlung tritt mindestens einmal im Jahr auf Einberufung des Waad Leumi zusammen. Die Delegiertenversammlung gibt sich selbst eine Geschäfts־ Ordnung. § 5°. Die Delegiertenversammlung kann für ihre Zwecke Steuern ausschreiben, die in Form von Zuschlägen zu den Ortsgemeinde־ steuern erhoben werden. Die Verwendung dieser Steuern darf nur im Einklang mit den Gesetzen der Thora erfolgen. Das Oberrabbinat hat demgemäß unter Berufung auf die Gesetze der Thora gegen Steuerbeschlüsse ein Vetorecht, sowie das Recht zur Üeberwacnung der Steuerverwendung. §51. Beschlüsse gemäß § 50 Abs. 1 bedürfen der Genehmigung des Hohen Kommissars. 6. Titel. Der Waad Leumi. § 52. Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer eines Jahres einen mindestens fünfgliedrigen Ausschuß, der den Namen Waad Leumi trägt. § 53. Der Waad Leumi vertritt die Kenesselh Jisrael gerichtlich und außergerichtlich in allen wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten. § 54. Der Waad Leumi hat die Beschlüsse der Delegiertenver- Sammlung auszuführen und ist ihr verantwortlich. §55. Der Waad Leumi hat die ihm von den zuständigen Staatsbehorden überwiesene Aufgabe zu erfüllen und ist insofern den Staatsbehörden verantwortlich. §56• Der Waad Leumi hat alle Vorlagen vorzubereiten, die vor die Delegiertenversammlung kommen sollen.