Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 7-8 (März 1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 222 (sequence 68)
- Belongs to
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in des Götzen als Gott darstellt. Die grundsätzliche Warnung vor dem Götzendienst ist in Exod. 20, 5 in Verbindung mit Deut. 12, 30 enthalten,* 1 seine grundsätzliche Bestrafung in Deut. 17,3.5. Von dieser Warnung und Strafandrohung wird der Götzendienst jedoch nur soweit betroffen, als er die für den betreffenden Götzen übliche Verehrung darstellt, gleichgültig, ob sie objektiv etwas Ehrenvolles oder Verächtliches ist. Vor dem weitergehenden Tatbestand strafbaren Götzendienstes, der in einer für den betreffenden Götzen nicht üblichen Verehrung besteht und der erfordert, daß diese mittelst einer Gott allein eigenen Verehrungsweise bezeugt wird, wird in Lev. 17, 72 und Exod. 34, 143 gewarnt. Er ist in Exod. 22,194 und Deut. 17, 3. 55 mit Strafe bedroht. Warnung und Strafandrohung beziehen sich hier gleichfalls auch auf den Fall, daß der für den Götzen übliche Dienst objektiv in etwas Verächtlichem besteht.6 Danach sind nur Gott allein zukommende, und daher, wenn sie einem Götzen erwiesen werden, bei Vorliegen des subjektiven Tatbestandes stets strafbare Ehrbezeugungen: die Dienste, die im Heiligtum verrichtet wurden : Schlachten, Darbringung von Räucherwerk und Bußopfern, in welch letzteren auch Sprengen mit inbegriffen ist,7 sowie das Sich-Niederwerfen, das diesen Verrichtungen in Bezug auf ihren unbedingt eine Verehrung als Gott darstellenden Charakter gleich beurteilt wird. (Wird fortgesetzt.) Toss. zu Sanh. 61a sub af al gab dekemiehawin und zu Schabb. 72 b sub hanicha le-Abaje und sub Raba amar. 1 vgl. Sanh. 63 a; Raschi zu Sanh. 60 b sub echad haobed; Maim., H. Akum 3,2.3; Toss. zu Sanh. 60b sub ashara minajin; siehe jedoch auch Nachm, zu Deut. 12,30. 2 Sanh. 61a, Sebachim 106 a. 3 vgl. Sanh. 60 b; Maim., H. Akum 3,3. 4 Sanh. 60 b; Aboda sara 51a; Raschi zu Exod. 22,19; Maim., H. Akum 3,3. 5 Sanh. 60 b. 6 vgl. Toss. zu Sanh. 61 a und Sebachim 106 a, beide sub minajin lesobeach und zu Sanh. 63 a sub achat leschelo kedarko. 7 Sanh. 60 b.