Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 7-8 (März 1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 218 (sequence 64)
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ilö Strafrecht mit der ״Angst vor der Gottesrache“ erklären will, kann nach den bisherigen Darlegungen nicht mehr zweifelhaft sein. Der wahre Grund hierfür ist vielmehr in der jüdischen Weltanschauung zu erblicken, in der jüdischen Auffassung von dem Berufe des Menschen auf Erden: In Gottes Ebenbilde erschaffen,1 um in Seinen Wegen zu wandeln, Ihm Ehrfurcht zu erweisen und Seine Gebote innezuhalten,2 sei das ganze Leben des Menschen Gottesdienst,3 sein Haus ein Heiligtum und jeder Tisch ein Altar. Nach jüdischer Lehre, deren oberster Grundsatz die Allgegenwart Gottes4 und deren oberste Forderung das Bewußtsein des Menschen von dieser Allgegenwart Gottes und demgemäßes Verhalten ist, 5 ist also jedes Haus ein Gotteshaus.6 Daraus erklärt sich, daß das Gotteshaus — im üblichen Sinne —, nicht zur ausschließlichen Gottesverehrung, sondern nur zur Erweckung der Gottesverehrung im alltäglichen Leben — durch das Leben — bestimmt,7 eines besonderen strafrechtlichen Schutzes bedürftig nicht erachtet worden ist. B. Besonderer Teil: Von den einzelnen Beligiousverbrechen. 1.) Gotteslästerung. Die Gotteslästerung, vor der in Exod. 22,27 gewarnt wird,8 besteht in der in höhnender Weise erfolgenden Leugnung Gottes.9 Es ist hierbei kein Unterschied, ob der besonders strafwürdige Hohn in der Form10 oder im Inhalt9 der gotteslästerlichen Äußerung bestätigt, daß die sämtlichen hier in Betracht kommenden Verbrechen grundsätzlich durch das göttliche Gericht bestraft werden. 4 Ettinger S. 6. 1 Gen. 1,27. 2 Deut. 13,5. 3 vgl. oben S. 3 Anm. 7; ferner Hertz, Pentat. zu Gen. 28,16. 4 vgl. Marmorstein, The Old Rabbinic Doctrine of God S. 148 ff. 5 vgl. Psalm 16,8; Jehuda ha־Levy 111,11; 0. Ch. 1,1 Haga; Hertz, Affirmations S. 59. 6 Das äußere Symbol für diese hingebungsvolle Weihe an Gott ist die grundsätzlich an jedem rechten Türpfosten eines jüdischen Hauses anzubringende Mesusa (vgl. Hirsch, Choreb S. 162; Weigl S. 246). Sie enthält nach der Anerkennung Gottes als einig-einziges, höchstes, persönliches Wesen (vgl. Hertz, The Shema Its Meaning and History S. I-1II) den die jüdische Lebensaufgabe zum Ausdruck bringenden Satz: ״Liebe den Ewigen, Deinen Gott, mit Deinem ganzen Herzen und mit Deiner ganzen Seele und mit Deinem ganzen Vermögen“. Vgl. auch Hertz, Affirmations S. 79 ff. 7 vgl. Hirsch, Gesammelte Schriften I S. 91 ff. 8 vgl. Sanh. 56 a, 66 a; Mech. zu Exod. 22,27; Maim., H. Akum 2,8; Nachm, zu Exod. 22,27. 9 vgl. 2. Reg. 18, 28ff., 19,10ff. in Verbindung mit 2. Reg. 19, 4. 6. 22ff. 10 vgl. Lev. 24,16; Sanh. 56 a; vgl. auch Gesetzbuch des Patriarchen Jesubarnun § 96, in: Sachau, Syrische Rechtsbücher II S. 161.