Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 7-8 (März 1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 209 (sequence 55)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2551369-2551405-2551409--1883-2553401- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
09ב läßt auch sie die Bibel nicht zum Handbuch der Halachah werden. Gewiß ist seit Abschluß des Talmud, nach J. Halevy schon seit Auf hören des Sanhedrin, der Talmud alleinige Quelle der Halachah, und die Halachah darf nicht mehr unmittelbar aus dem Text eruiert werden. Der Talmud selbst aber enthält den verarbeiteten halachischen Stoff der Thora. Der Thoratext wird erst auf Grund bestimmter eigentümlicher, einzigartiger Methode der Verarbeitung zur Halachah; ohne diese Methode der Verarbeitung ist der Thoratext nicht Halachah, während die Methode der Nutzbarmachung und Kommentierung des Talmud grundsätzlich die des geschulten natürlichen Denkens ist. Zur Ableitung der Halachah aus der Schrift reicht das natürliche Denken jedoch nicht aus. Den Thoratext nur als Quelle des Talmud anzusehen, wäre berechtigt, wenn er ohne diese Bedeutung eine sinnlose Aneinanderreihung von Worten bliebe. Er ist indes ohne die halachische Deutung durchaus verständlich und, würde nur sie Berechtigung haben, auch sehr mißverständlich. So ergibt sich gerade aus der Art, wie die Thora zur Quelle der Halachah wird, daß sie noch etwas anderes als dies ist. Die Thora, so scheint uns, ist nicht nur Lehrbuch der Halachah, sondern auch des Sinnes der Halachah. Die Art der Darstellung einer Mizwah im Pentateuch regelt sich nach dem Sinn der betreffenden Mizwah. Der Begriff des Sinnes umfaßt hier zwei Teilbegriffe. 1. Die Begründung einer Mizwah oder einer Bestimmung. 2. Die Bedeutsamkeit einer Mizwah im Rahmen der Gesamtthora. Viele Mizwoth werden im Thoratext nicht begründet, aber viele finden hier wohl eine Begründung. Es verhält sich meist so, daß die ausführlich behandelten Gebote oder Verbote auch begründet werden.23) Bei manchen — z. B. der Opferlehre — wird augenscheinlich die Begründung als selbstverständlich oder naheliegend vorausgesetzt.24) Andeutungen und genauere Erklärungen finden sich tatsächlich in großer Anzahl. Besonders interessant ist es in diesem Zusammenhang, daß auch viele natürliche Gesetze, die sich auf das soziale und rechtliche Miteinanderleben beziehen, auf Haschern als Grund zurückgeführt werden; vor allem: Nächstenliebe25) und Mord26) 23) Z. B. Schabhath; Sehern. 20 u. 31; Pessach 12, Teffilin 13, Jowel Waj. 25. 24) S. Wohlgemuth, Das jüd Religionsgesetz in jüd. Beleuchtung I. 25) Waj. 19. 26) Ber. 9, 6..