Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 7-8 (März 1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 208 (sequence 54)
- Belongs to
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205 Pentateuchs anerkannt werden, ohne daß die innere Einheit zwischen schriftlicher und mündlicher Lehre, der Mizwah und ihren Einzeldinim aufgehoben wird? Auch der Wortlaut des Textes in den halachischen Pentateuchteilen soll an der weltanschaulichen Aufgabe des ganzen Tenach teilhaben. Wie ist das möglich? Wir stellen die grundsätzliche Frage nach der Art der ge־־ genseitigen Ergänzung der beiden Judentumsquellen: Tenach und Talmud. Vielfach wurde nachgewiesen, daß die Bibel des talmudischen Kommentars nicht entraten kann.20) Durch die häufigen Angriffe auf den Talmud war dieses Problem in den Vordergrund geschoben worden. Hier ist indes nicht gefragt, inwiefern sie sich ergänzen, sondern warum sie nicht in ein Werk zusammengefaßt wurden. Was ist der Sinn der Zweigliedrigkeit unsrer Traditionsquelle? Das Problem erstreckt sich auf zwei Gebiete: die Halachah und die Haggadah, die je in beiden Traditionsquellen vertreten sind. Die Halachah des Talmud ist grundsätzlich auf praktische Anwendbarkeit eingestellt. Sie enthält zwar auch historische Halachoth,21) die nur für vergangene Epochen der jüdischen Geschichte Geltung haben. Jedoch ist die Methode der Problembehandlung von dem Gedanken der Anwendbarkeit bestimmt. Der Hauptsinn der talmudischen Halachah ist es zweifelsohne, Quellenschrift für die halachische Praxis zu sein. Die Kompliziertheit des Talmudtextes rührt nicht von seiner etwaigen theoretisehen Haltung her, sondern von dem Streben nach prägnanter Formulierung. Der Talmud ist die Quelle des Schulchan Aruch. Anders verhält es sich mit den halachischen Teilen der Thora. Ihre Ausdrucksweise ist weit weniger kompliziert, weil die Kompliziertheit der Anwendung für die Gestaltung des Textes nicht das bestimmende Moment ist. Denn betrachtet man den Pschat, so ist er für die Praxis durchaus unzureichend. Ein Rechtsbuch kann in drei Kapiteln22) keine Norm für die Praxis enthalten, noch kann in wenigen Versen das Schaatnesgesetz entwickelt werden. Betrachtet man andrerseits die Meinung der Halachah über die Bedeutung des Pentateuchtextes, so 20) S. z. B. ״Mewo Hatahmid“ von R. Z. H. Chajes. 21) s. Hoffmaiui. 22) Schemoth 21-23.