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Nahalat tsevi · 1935-03-01 · Heft 7-8 (März 1935) · p. Seite 200

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 7-8 (März 1935)
Date
1935-03-01
Page
Seite 200 (sequence 46)
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200 wir die über uns stehende Pflicht, in der wir ihren Ursprung nur ahnen. Das Gefühl der vollen, objektiven Geltungskraft des Din und der absoluten Wahrheit der Thora selbst ist der Kern unsrer Haltung zum Judentum. Diese Haltung ist überzeitlich, weil der Din und der Talmud überzeitlich sind. Der tiefste Kern der Haltung des thoratreuen Juden zur Thora ist daher von der Relativität der Geistesgeschichte unabhängig. So stellt sich das theoretische Prinzip der Ewigkeitsgeltung der Halachah vom psychologischen Standpunkt aus dar. Mit dem Kern der Persönlichkeit wurzelt der Thorajude in Ueberzeitlichen. Der Ruhm des Gesetzes und des Lernens wird in Dewarim so gefeiert wie im 119. Kapitel des Tehillim, im Talmud wie durch den Gaon von Wilna und von Hirsch. Die Thora gibt dem Juden die seelische Heimat. Will er die Welt in die Thora hineinbezie־ hen, so muß sie zur Thora hinaufgehoben werden, die Thora kann aber nicht zur Welt hinabsteigen. Das verbindende Element zwischen reinem Thoragefühl und jeweiliger Geisteslage der Welt ist die Haggadah. Auch sie ist in all ihren Stadien von der talmudischen Haggadah über mittelalterliche Religionsphilosophie, über neuzeitlichen Drusch, bis zum Chassidismus, Mussar und zur Symbolik von ewigen Wahrheiten durchzogen. Ihre Aufgabe, die Verbindung zwischen ewiger Halachah und gewordener Zeit oder relativer Individualität herzustellen, erfordert es, daß von beiden Momenten in ihr etwas zu verspüren ist. Sie ist eine Leiter, deren Grundlage der Erdboden ist und deren Spitze in den Himmel ragt. Sie hat jeder Zeit die Werke der Thora durch ihre Begründung nahezubringen. Sie begründet zunächst die Halachah, indem sie die einzelnen Ge- oder Verbote begründet. Warum wurde Schaatnes verboten, warum Tefillin geboten usf.? Sie hat aber auch umfassende Grundwerte zu begründen; etwa das jüdische Volk, die Ikkarim usw. Hier hat sie zu zeigen, worin der Wert dieser jüdischen Gegebenheiten besteht. Die Begründüng ist ihre Aufgabe. Hiermit sind ihr Richtlinien und Grenzen festgesetzt. Sie hat innerhalb dieser Wertbestimmung zu verbleiben und kann die wichtigsten Werte nicht umwerten, etwa dem jüdischen Volksbegriff die Werthaftigkeit absprechen. Noch schärfere Grenzen als diese unformulierten Grundlagen des Thoralebens sind die formulierten oder gar kodifizierten Ikkarim. Soweit deren Inhalt allgemein anerkannt ist, sonnen diese Gren-

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